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Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Jamaika

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Beendigung des Prozesses

Jamaikanische Beschäftigte können nach Belieben gekündigt werden, sei es aus geschäftlichen Gründen oder wegen eines Fehlverhaltens des/der Beschäftigten; die Beschäftigten müssen im Voraus informiert werden und eine schriftliche Kündigung erhalten, bevor sie entlassen werden.

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Kündigungsfrist

Jamaikanische Arbeitnehmer/innen müssen eine Kündigungsfrist einhalten, bevor sie entlassen werden können, je nachdem, wie lange sie bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind:

  • Bis zu fünf Jahre Beschäftigungsdauer: zwei Wochen Kündigungsfrist
  • 5 - 10 Jahre Beschäftigung: vier Wochen Kündigungsfrist
  • 10 - 15 Jahre Beschäftigung: sechs Wochen Kündigungsfrist
  • 20+ Jahre Beschäftigung: zwölf Wochen Kündigungsfrist
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Abgangsentschädigung

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nur dann Anspruch auf Abfindungen, wenn sie aufgrund einer Entlassung entlassen werden. In einem solchen Fall werden Abfindungen in Höhe von zwei Wochenlöhnen pro Jahr für die ersten zehn Jahre der Beschäftigung und drei Wochenlöhnen für jedes weitere Jahr berechnet.

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Bewährungszeiten

Es gibt keine obligatorische Probezeit, obwohl sie in der Regel tarifvertraglich auf 3 bis 6 Monate begrenzt ist.