So einfach verwaltest du dein Team in Kenia
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- Übersicht
Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Kenia
Arbeitnehmerverträge können nur gekündigt werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt, z. B. Unehrlichkeit, Fahrlässigkeit, Betrug, nach einer Anhörung, bei der der betreffende Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, sich von Gewerkschaftsmitarbeitern vertreten zu lassen, usw.
Die Kündigung muss dem/der Beschäftigten mindestens 28 Tage vor der Entscheidung schriftlich mitgeteilt werden, oder es kann eine Zahlung anstelle der Kündigung erfolgen.
Abfindungen sind nur dann vorgeschrieben, wenn ein/e Arbeitnehmer/in aufgrund von Entlassungen entlassen wird, und werden in Höhe von 15 Tageslöhnen für jedes Jahr der Beschäftigung berechnet.
Die Probezeit dauert bis zu sechs Monate. Während dieser Zeit kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen oder mit einer Kündigungsabfindung kündigen.