Kreativurlaub:Beschäftigte können bis zu 12 Monate Freistellung beantragen, um ein kreatives Projekt zu verwirklichen, z. B. ein Kunstwerk zu schaffen oder ein wissenschaftliches Projekt in Angriff zu nehmen.Bildungsurlaub:Beschäftigte können bis zu 30 Kalendertage am Stück beantragen, um sich fortzubilden. Bildungsurlaub besteht für Beschäftigte in der formalen oder informellen Bildung; bis zu 5 Arbeitstage pro Jahr für die informelle Erwachsenenbildung (wie Sprach- oder Computerkurse), mit möglicher teilweiser Bezahlung.Elternzeit für pädagogische Unterstützung:Eltern von Kindern unter 14 Jahren haben am ersten Schultag Anspruch auf einen halben freien Tag. Es gibt jedoch keinen gesonderten gesetzlichen Urlaub, der ausdrücklich Eltern gewährt wird, um an Schultreffen teilzunehmen oder Kinder bei Bildungsübergängen zu unterstützen.Unbezahlter Urlaub für Familienereignisse:Beschäftigte mit Betreuungspflichten können bis zu 14 Kalendertage unbezahlten Urlaub pro Jahr zur Betreuung eines Kindes unter 14 Jahren anfordern. Dieser Urlaub kann für wichtige familienbezogene Ereignisse wie medizinische Notfälle, Umzüge oder wichtige Übergänge in der Pflege in Anspruch genommen werden.Zusätzlicher Urlaub für behinderte Arbeitnehmer:innen:Arbeitnehmer:innen mit Behinderung oder pflegende Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf bis zu 30 Kalendertage unbezahlten Urlaub pro Jahr. Dieser Urlaub kann genutzt werden, um die Bedürfnisse der persönlichen Gesundheit zu erfüllen, an speziellen Therapiesitzungen teilzunehmen oder Betreuungspflichten zu erfüllen.