Länderspezifisches HandbuchNiederlande

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Neue Mitarbeiter:innen in Niederlande rasch und rechtssicher einstellen. Wir übernehmen für Ihr Team in Niederlande die komplette Administration – von Lohnverrechnung und Zusatzleistungen über Rechtskonformität und Steuerabwicklung bis hin zu Aktienoptionen – und fassen alle Leistungen auf einer übersichtlichen, benutzerfreundlichen Plattform zusammen.

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In den Niederlanden einstellen

Das Arbeitsrecht in den Niederlanden ist nicht in einem einzigen Gesetz geregelt. Stattdessen wird es durch verschiedene gesetzliche Regelungen gesteuert, unter anderem durch das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch, sowie zusätzlich in bestimmten Branchen durch Kollektivvereinbarungen (Dutch Collectieve arbeidsovereenkomst, CAO), interne Regelungen (falls zutreffend) und den individuellen Arbeitsvertrag selbst.

Das Arbeitsrecht gewährt Arbeitnehmer:innen umfassende Schutzrechte, weshalb die Einstellung von Menschen in der Regel eine bedeutende Investition und Verpflichtung darstellt.

Zeitarbeitsfirmen sind jedoch beliebte Optionen für flexiblere Personaleinsätze. Aus diesen und vielen anderen Gründen sind die folgenden Angaben nur allgemeine Richtlinien. Wir empfehlen professionelle Rechtsberatung, wenn du in den Niederlanden einstellst.

Offizielle Informationen zum Arbeitsrecht findest du beim Ministerium für Soziales und Beschäftigung.

Der Mindestlohn in den Niederlanden beträgt 14,99 € pro Stunde, gültig ab 1. Juli 2026

Wettbewerbsfähiges Benefitspaket in den Niederlanden

Kranken­versicherung

Zahn­zusatz­versicherung

Seh­vorsorge

Unterstützung für psychische Gesundheit

Pension oder Betriebliche Altersvorsorge

Lebensversicherung und Berufs­unfähig­keits­versicherung

Fakten & Statistiken

Die Niederlande (niederländisch: Nederland, informell Holland) sind ein Land in Westeuropa an der Nordseeküste. In Europa bestehen sie aus zwölf Provinzen und grenzen im Osten an Deutschland, im Süden an Belgien und im Nordwesten an die Nordsee; darüber hinaus gibt es Seegrenzen in der Nordsee mit diesen Ländern und dem Vereinigten Königreich. Die Niederlande zählen in internationalen Rankings zu den Spitzenreitern bei Pressefreiheit, wirtschaftlicher Freiheit, menschlicher Entwicklung, Lebensqualität und Zufriedenheit. Der CEO von Remote ist Niederländer.

Bundeshauptstadt

Amsterdam

Sprachenauswahl

Englisch , Niederländisch (Amtssprache), Friesisch (Verwaltungssprache in Friesland)

Währungseinheit

Euro

Einwohner:innenzahl

17593030

Index für die Lebenshaltungskosten

Platz 15 von 139 Nationen

preisbereinigte Veränderung des Bruttoinlandsprodukts

3,77%

Rhythmus der Lohnverrechnung

Monatlich

Umsatzsteuer – allgemeiner Steuersatz

21%

Unternehmensfreundlichkeit

Sehr einfach

Besteuerung in Niederlande

In Niederlande bestimmen Lohnsteuer sowie sonstige gesetzliche Abgaben, wie hoch Ihre Lohnabrechnung ausfällt und welche Nettobeträge an Ihre Mitarbeiter:innen ausgezahlt werden. Zudem können für Ihre Mitarbeiter:innen zusätzliche lokale Steuern anfallen.

Arbeitgeber

0 %

Vakantiegeld (Urlaubsgeld)

0 EUR

Langzeit-Krankenversicherung.

0.00 %

Gesetzliche betriebliche Altersvorsorge, Beitragsbemessungsgrenze 128.810 EUR

0.00 %

Kinderopvangtoeslag (Kinderbetreuungsbeitrag), Beitragsbemessungsgrenze 66.956 EUR.

0.00 %

Algemeen Werkloosheidsfonds, AWf (Arbeitslosenversicherung), Beitragsbemessungsgrenze 66.956 EUR

0.00 %

Arbeidsongeschiktheidsfonds, Aof (Berufsunfähigkeitsversicherung), Beitragsbemessungsgrenze 66.956 EUR

0.00 %

Whk gediff (Prämie für Arbeitswiederaufnahme), Beitragsbemessungsgrenze 66.956 EUR

0.00 %

Uniforme opslag kinderopvang (Einheitliches Kinderbetreuungsgeld), Beitragsbemessungsgrenze 59.706 EUR

Arbeitnehmer:in

0.00 %

Altersrente (AOW) für Einkünfte über 35.472 € (in Einkommensteuer enthalten)

0.00 %

Langzeitpflege (WLZ) für Einkünfte über 35.472 € (in Einkommensteuer enthalten)

0.00 %

Waisen- und Witwenrente (ANW) für Einkünfte über 35.472 € (in Einkommensteuer enthalten)

0.00 %

Einkommensteuer für Einkünfte bis 69.398 EUR

0.00 %

Einkommensteuer für Einkünfte über 69.398 EUR

0.00 %

Einkommensteuer für Arbeitnehmer:innen ohne BSN-Nummer oder mit beantragter BSN-Nummer (anoniementarief): Steuergutschriften werden erst nach Erhalt der BSN-Nummer rückwirkend auf das Arbeitsantrittsdatum angerechnet.

bis zu 0 EUR Guthaben

Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf eine allgemeine Steuernachlass (heffingskorting) von -6.007 % für Einkommen zwischen 21.317 EUR jährlich. Dieser wird von der Einkommensteuer abgezogen.

bis zu 0 EUR Guthaben

Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf eine Arbeitsabgabennachlass (arbeidskorting), die von der Einkommenssteuer abgezogen wird:

Freistellungsarten in Niederlande

Gesetzlicher Urlaub

Vollzeitbeschäftigte haben gesetzlichen Anspruch auf 20 Tage bezahlten Jahresurlaub. Genau genommen richtet sich der gesetzliche Urlaub nach der Anzahl der Wochenarbeitsstunden, wobei der Mindesturlaub das Vierfache der wöchentlichen Arbeitszeit beträgt. Urlaubstage können auf das nächste Jahr übertragen werden, verfallen dann allerdings, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten aufgebraucht werden.

Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub

Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf 4 bis 6 Wochen Schwangerschaftsurlaub vor dem Geburtstermin und mindestens 10 Wochen Mutterschaftsurlaub nach der Entbindung. Nimmt die Arbeitnehmerin vor der Geburt weniger als 6 Wochen Schwangerschaftsurlaub, hat sie das Recht, die Differenz (bis zu 2 Wochen) auf ihren Mutterschaftsurlaub nach der Geburt anzurechnen. Der Mutterschaftsurlaub beginnt am Tag der Entbindung. Wenn das Baby demnach später als zum geplanten Geburtstermin geboren wird, kann Gesamturlaub länger als 16 Wochen dauern.

Elternzeit

Seit dem 2. August 2022 erhalten Eltern in den ersten 9 Wochen des Elternurlaubs eine verpflichtende Gehaltsfortzahlung. Insgesamt stehen bis zu 26 Wochen Elternzeit zu. Die Höhe der Gehaltsfortzahlung beträgt 70 % des Tagessatzes, mit einer Obergrenze bei 70 % des maximalen nationalen Tagessatzes. Die 9 Wochen bezahlte Elternzeit dürfen nur im ersten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Die restlichen 17 Wochen können bis zum 8. Geburtstag des Kindes verbraucht werden. Dieser Urlaub ist in der Regel unbezahlt, aber es gibt die Möglichkeit, dass tarifvertraglich eine andere Regelung erzielt wird.

Sonderurlaub

-Adoptions- oder Pflegekindurlaub:Bei der Adoption eines Kindes oder der Aufnahme eines Pflegekindes haben Beschäftigte Anspruch auf 6 Wochen Adoptions- oder Pflegekindurlaub. Dies gilt für beide Elternteile. -Kurze Abwesenheit im Notfall:Bei unvorhergesehenen persönlichen Umständen können Beschäftigte sofort eine Auszeit nehmen. Dies gilt etwa bei einem Todesfall in der Familie oder auch für dringende Vorkehrungen für die Pflege von kranken Angehörigen. -Kurzfristiger Pflegeurlaub:Dient zur notwendigen Pflege von Eltern, im Haushalt lebenden Kindern oder Partner:innen unter der Bedingung, dass die beantragende Person die einzige ist, die sich zu diesem Zeitpunkt um die kranke Person kümmern kann. -Langzeitpflegefreistellung: Wenn ein Kind, der/die Partner:in oder ein Elternteil schwer (d. h. lebensbedrohlich) erkrankt und Pflege benötigt, können Arbeitnehmer:innen eine langfristige Pflegefreistellung beantragen. -Unbezahlter Urlaub:In Absprache mit dem Arbeitgeber können Arbeitnehmer:innen unbezahlten Urlaub auf Vollzeit- oder Teilzeitbasis nehmen. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. -Sonderurlaub:Arbeitsverträge können zusätzliche, nicht gesetzlich vorgeschriebene Freistellungen beinhalten. Beispiele wären etwa Eheschließungen (der Beschäftigten oder Angehöriger), Umzug, Beerdigungen, Hochzeitstage oder andere Jubiläen, Vorstellungsgespräche, Arztbesuche usw.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Niederlande

Beendigung des Prozesses

Der Arbeitgeber hat im Allgemeinen fünf Möglichkeiten, den Arbeitsvertrag zu beenden:

Kündigungsfrist

Die gesetzliche Kündigungsfrist für einen Arbeitgeber hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab und beträgt maximal 4 Monate.

Abgangsentschädigung

Bewährungszeiten

Die Dauer der Probezeit hängt von der Dauer des Arbeitsvertrags ab. Die Bewährungszeit darf zwei Monate nicht überschreiten. Die Probezeit gilt sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Befristete Verträge, die weniger als sechs Monate dauern, können keine Probezeit enthalten.

Remote Benefits Plans

At Remote, we provide tailored benefits to ensure that all Remote employees receive comprehensive coverage from top providers.

Klare Preisübersicht für Niederlande

  • USD
  • EUR
  • GBP
  • CAD
  • AUD
  • NZD
  • SGD
  • CHF
  • JPY
  • SEK
  • NOK
  • DKK

Employer of Record

645 €

pro Mitarbeiter:in/Monat

  • Mitarbeiter:innen in mehr als 90 Ländern einstellen – auch ohne eigene Niederlassung

  • Beim Onboarding stehen Ihnen engagierte Spezialist:innen zur Seite

  • Lokale Lohnverrechnung und termingerechte Auszahlung

  • Rechtliche Konformität – gewährleistet durch integrierten Schutz

  • Länderspezifische, flexible und wettbewerbsfähige Benefits

  • Individuelle Betreuung durch interne Expert:innen

  • Zentrale HR-Funktionen standardmäßig inbegriffen

Payroll

27 €

pro Mitarbeiter:in/Monat

  • Transparente, effizient organisierte internationale Payroll

  • Intuitiv bedienbare Self-Service-Plattform

  • Maßgeschneiderter Support durch engagierte Expert:innen

  • Sicherstellung der Einhaltung länderspezifischer Payroll-Vorschriften

  • Ganzheitliches Benefits-Management

  • Lieferumfang: HR Core ist standardmäßig enthalten

Management von Auftragnehmer:innen

27 €

pro Freelancer:in/Monat

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  • HR Core ist standardmäßig enthalten