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Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Nigeria
Nigeria ist eines der wenigen Länder, in denen eine Beschäftigung nach Belieben möglich ist. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Beschäftigten einen Grund für die Kündigung zu nennen und kann das Arbeitsverhältnis jederzeit beenden.
Obwohl Arbeitgeber in Nigeria nicht verpflichtet sind, Kündigungen zu begründen, müssen sie die Beschäftigten in der Regel im Voraus informieren. Die Kündigungsfristen variieren je nach Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers:
- Ein Tag für Arbeitnehmer mit weniger als drei Monaten Betriebszugehörigkeit
- Eine Woche für Arbeitnehmer mit drei Monaten bis zwei Jahren Betriebszugehörigkeit
- Zwei Wochen für Arbeitnehmer mit zwei bis fünf Dienstjahren
- Ein Monat für Arbeitnehmer mit mehr als fünf Dienstjahren
Tarifverträge oder Arbeitsverträge können diese Kündigungsfristen ändern.
Das nigerianische Gesetz schreibt keine Abfindungen für entlassene Arbeitnehmer/innen vor. Tarifverträge oder Arbeitsverträge können jedoch eine Abfindung vorschreiben.
In Nigeria gibt es keine Gesetze, die die Dauer der Probezeit in einem Arbeitsverhältnis regeln.