Der Arbeitgeber kann einen Arbeitsvertrag kündigen, wenn das Unternehmen die Entlassung des Arbeitnehmers wegen Nichterfüllung der Arbeitspflichten verlangt, wenn der Arbeitnehmer sich daneben benimmt, wenn es dem Arbeitnehmer an Wissen fehlt oder wenn der Arbeitnehmer gegen die Regeln verstößt. Wenn ein Arbeitgeber beabsichtigt, einen Arbeitnehmer aus eigenem Verschulden zu entlassen, muss der Arbeitnehmer zunächst auf die Möglichkeit einer Kündigung hingewiesen werden.
Eine Kündigung aus Gründen der Gewerkschaftsmitgliedschaft, Krankheit, Schwangerschaft, Beschwerde, Elternzeit, Urlaub zur Pflege eines Familienmitglieds, genehmigter Urlaub, Militärdienst oder aus einem anderen im Arbeitsvertrag oder im Gesetz festgelegten Grund ist nicht zulässig.
Der Arbeitgeber kann bei drei aufeinanderfolgenden Tagen oder fünf nicht aufeinanderfolgenden Tagen in einem Jahr, Missbrauch von Krankheitsurlaub, Trunkenheit, Verletzung von Sicherheitsvorschriften, Drogen- oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz, Diebstahl, Zerstörung von Eigentum oder der Weitergabe vertraulicher Informationen.