Länderspezifisches HandbuchSchweiz

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Beschäftigung in der Schweiz

Das schweizerische Arbeitsrecht bietet starke Schutzrechte für Arbeitnehmer:innen. Außerdem gehören die Gehälter in der Schweiz zu den höchsten weltweit. Unternehmen müssen damit rechnen, für Top‑Talente eine Prämie zu zahlen.

Nicht‑EU‑ oder EFTA‑Staatsangehörige benötigen eine Arbeitsgenehmigung, um in der Schweiz zu arbeiten. Die Schweizer Behörden stellen strenge Anforderungen an die Vergabe solcher Genehmigungen; bestimmte Fähigkeiten werden stärker gewichtet als andere.

Wenn du Mitarbeiter:innen oder Freelancer:innen in der Schweiz beschäftigen willst, kontaktiere Remote, um mehr über deine Optionen zu erfahren.

Die Schweiz hat keinen nationalen Mindestlohn, obwohl einige Kantone eigene Vorschriften zur Mindestvergütung von Arbeitnehmer:innen erlassen. Branchentarifverträge ersetzen häufig gesetzliche Regelungen zu einem Mindestlohn, dennoch prüft die Schweizer Regierung das Thema regelmäßig neu.

Attraktives Benefitspaket in der Schweiz

Kranken­versicherung

Zahn­zusatz­versicherung

Seh­versicherung

Unterstützung für psychische Gesundheit

Betriebliche Altersvorsorge

Lebens‑ und Berufs­unfähig­keits­versicherung

Fakten & Statistiken

Die Schweiz ist bekannt für ihre hohe Lebensqualität, die eindrucksvolle Natur und eine gut ausgebildete Bevölkerung. Das Land beherbergt talentierte Fachkräfte in vielen Branchen. Als eines der Länder mit den höchsten Lebenshaltungskosten weltweit sind auch die Gehälter entsprechend hoch. Viele Menschen in der Schweiz sprechen mehrere Sprachen, sodass die Kommunikation selten ein Problem ist. Komm in die Schweiz, um dein nächstes Teammitglied zu finden, und bleib wegen der schönen Landschaft und der Schokolade.

Bundeshauptstadt

Bern

Sprachenauswahl

Rätoromanisch, Deutsch (Schweizer Deutsch), Italienisch, Französisch

Währungseinheit

Schweizer Franken

Einwohner:innenzahl

8693242

Index für die Lebenshaltungskosten

Platz 2 von 139 Nationen

preisbereinigte Veränderung des Bruttoinlandsprodukts

0,9%

Rhythmus der Lohnverrechnung

Monatlich

Umsatzsteuer – allgemeiner Steuersatz

7,7%

Unternehmensfreundlichkeit

Sehr einfach

Besteuerung in Schweiz

In Schweiz bestimmen Lohnsteuer sowie sonstige gesetzliche Abgaben, wie hoch Ihre Lohnabrechnung ausfällt und welche Nettobeträge an Ihre Mitarbeiter:innen ausgezahlt werden. Zudem können für Ihre Mitarbeiter:innen zusätzliche lokale Steuern anfallen.

Arbeitgeber

0 bis 9 %

BVG (Rente)

0 %

AVS (Sozialversicherung)

0 bis 3,6 %

FAK (Familienausgleichskasse)

0 %

ALV (Arbeitslosigkeit) bei Gehältern bis 148.200 CHF

0 %

ALV (Arbeitslosigkeit) bei Gehältern bis über 148.200 CHF

Variabel

UVG (Unfallversicherung)

0 %

Mutterschaftsentschädigung

0 %

Fonds für frühe Kindheit

0 bis 19,438 %

Gesamtbeschäftigungskosten

Abgaben für Arbeitnehmer:innen

0 %

AVS (Sozialversicherung)

0 %

ALV (Arbeitslosigkeit) bei Gehältern bis 148.200 CHF

0 %

ALV (Arbeitslosigkeit) bei Gehältern bis über 148.200 CHF

Variabel

UVG (Unfallversicherung)

0 %

Mutterschaftsentschädigung

0 %

Fonds für frühe Kindheit

Bundessteuern für Alleinerklärende

0 %

0 bis 14.500 CHF

0 %

14.500 bis 31.600 CHF

0 %

31.600 bis 41.400 CHF

0 %

41.400 bis 55.200 CHF

0 %

55.200 bis 72.500 CHF

0 %

72.500 bis 78.100 CHF

0.0 %

78.100 bis 103.600 CHF

0 %

103.600 bis 134.600 CHF

0 %

134.600 bis 176.000 CHF

0 %

176.000 bis 755.200 CHF

0 %

755.200 CHF und darüber

Bundessteuern für Ehepaare und Alleinerklärende mit Kindern

0 %

0 bis 28.300 CHF

0 %

28.300 bis 50.900 CHF

0 %

50.900 bis 58.400 CHF

0 %

58.400 bis 75.300 CHF

0 %

75.300 bis 90.300 CHF

0 %

90.300 bis 103.400 CHF

0 %

103.400 bis 114.700 CHF

0 %

114.700 bis 124.200 CHF

0 %

124.200 bis 131.700 CHF

0 %

131.700 bis 137.300 CHF

0 %

137.300 bis 141.200 CHF

0 %

141.200 bis 143.100 CHF

0 %

143.100 bis 145.000 CHF

0 %

145.000 bis 895.900 CHF

0 %

895.900 CHF und darüber

Freistellungsarten in Schweiz

Gesetzlicher Urlaub

Arbeitnehmer:innen, die 20 Jahre und älter sind, erhalten mindestens 4 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr. Arbeitnehmer:innen, die jünger als 20 Jahre alt sind, haben Anspruch auf 5 Wochen. Außerdem gibt es Anspruch auf bezahlte arbeitsfreie Feiertage. Welche das sind, hängt vom Wohnsitzkanton ab.

Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub

Der Mutterschaftsurlaub in der Schweiz dauert 14 Wochen, wobei der Arbeitgeber 80 % des Gehalts bezahlt, höchstens jedoch 196 CHF am Tag. Beschäftigte im Kanton Genf erhalten 16 Wochen. Der Anspruch besteht unter der Voraussetzung, dass Arbeitnehmer:innen in den neun Monaten vor der Geburt in die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) eingezahlt haben und fünf Monate vor der Geburt des Kindes aktiv erwerbstätig waren. Die Rückkehr zum Arbeitsplatz ist frühestens nach 8 Wochen nach der Geburt erlaubt.

Partner-/Vaterschaftsurlaub

In der Schweiz gibt es weder einen staatlich verordneten Vaterschafts- oder Partnerurlaub noch verpflichtet der Staat die Arbeitgeber, eine gemeinsame Elternzeit zu gewähren. In einigen Kantonen gibt es jedoch einschlägige Regelungen. Darüber hinaus wird es immer üblicher für Unternehmen, Vätern und Partner:innen eine bezahlte Freistellung bei der Geburt eines Kindes anzubieten. Dies sind in der Regel 1 oder 2 Tage.

Krankenurlaub

Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit haben Beschäftigte Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankenstand. In der Regel erhalten die Beschäftigten im ersten Jahr 3 Wochen Krankenurlaub. Arbeitgeber sind üblicherweise versichert, sodass Beschäftigten 720 Tage lang 80 % ihres letzten Gehalts ausbezahlt werden kann.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Schweiz

Beendigung des Prozesses

Auf dem Papier gibt es in der Schweiz ein Arbeitsverhältnis nach freiem Ermessen, bei dem der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden kann. Die meisten Unternehmen sind jedoch bei Kündigungen vorsichtiger und geben eine faire Begründung für jede Kündigung ab. Für Arbeitgeber von Arbeitnehmern in der Schweiz ist es wichtig, die Kündigungsvorgänge genau zu dokumentieren.

Kündigungsfrist

In der Schweiz gibt es zwar ein Arbeitsverhältnis nach Belieben, aber in Arbeitsverträgen sind Kündigungsfristen üblich. Die Kündigungsfristen liegen in der Regel zwischen einem und drei Monaten, je nach Dienstalter, Betriebszugehörigkeit und Branche. Die Kündigungsfrist muss mindestens einen Monat betragen, wenn der Arbeitnehmer ein Jahr oder länger gearbeitet hat.

Abgangsentschädigung

Eine Abfindung ist in der Schweiz nicht erforderlich, es sei denn, sie ist im Arbeitsvertrag festgelegt oder der/die Arbeitnehmer/in ist über 50 Jahre alt und hat mehr als 20 Dienstjahre für denselben Arbeitgeber gearbeitet.

Bewährungszeiten

Die Probezeit in der Schweiz dauert in der Regel zwischen einem und drei Monaten.

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Klare Preisübersicht für Schweiz

  • USD
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  • NZD
  • SGD
  • CHF
  • JPY
  • SEK
  • NOK
  • DKK

Employer of Record

645 €

pro Mitarbeiter:in/Monat

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  • Beim Onboarding stehen Ihnen engagierte Spezialist:innen zur Seite

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  • Rechtliche Konformität – gewährleistet durch integrierten Schutz

  • Länderspezifische, flexible und wettbewerbsfähige Benefits

  • Individuelle Betreuung durch interne Expert:innen

  • Zentrale HR-Funktionen standardmäßig inbegriffen

Payroll

27 €

pro Mitarbeiter:in/Monat

  • Transparente, effizient organisierte internationale Payroll

  • Intuitiv bedienbare Self-Service-Plattform

  • Maßgeschneiderter Support durch engagierte Expert:innen

  • Sicherstellung der Einhaltung länderspezifischer Payroll-Vorschriften

  • Ganzheitliches Benefits-Management

  • Lieferumfang: HR Core ist standardmäßig enthalten

Management von Auftragnehmer:innen

27 €

pro Freelancer:in/Monat

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