Länderspezifisches HandbuchSlowenien

Gestalten Sie die Verwaltung Ihres Teams in Slowenien ab sofort besonders unkompliziert.

Neue Mitarbeiter:innen in Slowenien rasch und rechtssicher einstellen. Wir übernehmen für Ihr Team in Slowenien die komplette Administration – von Lohnverrechnung und Zusatzleistungen über Rechtskonformität und Steuerabwicklung bis hin zu Aktienoptionen – und fassen alle Leistungen auf einer übersichtlichen, benutzerfreundlichen Plattform zusammen.

In Slowenien einstellen

Beschäftigungsver­hältnisse in Slowenien werden durch Gesetze geregelt, die in der Verfassung der Republik Slowenien und im Gesetz über Arbeitsverhältnisse (Employment Relationships Act, ERA‑1) festgelegt sind, sowie durch EU‑ und ILO‑Arbeitsresolutionen, denen Slowenien beigetreten ist.

Mitarbeiter:innen in Slowenien genießen Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Alter, Religion, sexueller Orientierung, Geschlecht oder ethnischer Herkunft.

Unternehmen sollten über Mindestlohn, Überstundensätze und bezahlten Urlaub Bescheid wissen, wenn sie Menschen in Slowenien einstellen möchten. Remote kann dir helfen, ein vollständiges, wettbewerbsfähiges und gesetzeskonformes Benefitspaket für deine Mitarbeiter:innen in Slowenien anzubieten.

Stand Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 1.481,88 € pro Monat.

Wettbewerbsfähiges Benefitspaket in Slowenien

Kranken­versicherung

Zahn­zusatz­versicherung

Seh­zusatz­versicherung

Unterstützung bei psychischer Gesundheit

Betriebliche Altersvorsorge

Lebens‑ und Berufs­unfähigkeits­versicherung

Fakten & Statistiken

Eingeschlossen zwischen Italien, Österreich, Ungarn und Kroatien, ist Slowenien (Slowenisch: Republika Slovenija) ein osteuropäisches Juwel mit beeindruckenden Bergen und Seen. Das Land verbindet historische Schönheit mit moderner Lebensart. Bekannt ist Slowenien für seinen mittelalterlichen Charme, atemberaubende Weinberge und kremšnita – köstliche, unwiderstehliche Cremeschnitten.

Slowenien hat sich als unverzichtbares Ziel in Europa etabliert, und Ljubijana, die kosmopolitische Hauptstadt, entwickelt sich schnell zum Hotspot für digitale Nomad:innen und Remote‑Arbeitende. Die Stadt pulsiert vor Coworking‑Spaces, Single‑Origin‑Cafés und einer wachsenden Szene ehrgeiziger Startups.

Bundeshauptstadt

Ljubljana

Sprachenauswahl

Ungarisch, Italienisch, Slowenisch

Währungseinheit

Euro

Einwohner:innenzahl

2111461

Index für die Lebenshaltungskosten

2021

preisbereinigte Veränderung des Bruttoinlandsprodukts

3,2%

Rhythmus der Lohnverrechnung

Monatlich

Umsatzsteuer – allgemeiner Steuersatz

22%

Unternehmensfreundlichkeit

Sehr einfach

Taxes in Slowenien

Arbeitgeber

0.00 %

Rentenversicherung

0.00 %

Krankenversicherung

0.00 %

Arbeitslosigkeit

0.00 %

Arbeitsunfallversicherung

0.00 %

Mutterschaft

0 %

Beitrag zur Pflegeversicherung

Arbeitnehmer:in

0.00 %

Rentenversicherung

0.00 %

Krankenversicherung

0.00 %

Arbeitslosigkeit

0.00 %

Mutterschaft

0 %

Beitrag zur Pflegeversicherung

Persönliche Einkommensteuer

0 %

0-8.500 EUR (9942.32 EUR)

0 %

8.500 bis 25.000 EUR

0 %

25.000 – 50.000 €

0 %

50.000-72.000 EUR ($58484.25 - $84217.32)

0 %

72.000 EUR und darüber

Freistellungsarten in Slowenien

Bezahlter Urlaub

Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als einem Jahr wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet.

Gesetzliche Feiertage

In Slowenien gibt es 13 arbeitsfreie gesetzliche Feiertage. Arbeitnehmer:innen, die an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten müssen, haben Anspruch auf einen Feiertagszuschlag, der üblicherweise in einem Tarifvertrag festgelegt wird.

Krankheitstage

In Slowenien stehen Arbeitnehmer:innen für jeden Krankheitsfall 30 bezahlte Krankheitstage zu. Die Lohnfortzahlung bei Krankheit ist mit 120 Tagen gedeckelt. Dabei gilt: Bei einer arbeitsbezogenen Krankheit oder einem Arbeitsunfall erhalten Arbeitnehmer:innen 100 % ihres Standardlohns, ansonsten 80 %. Arbeitgeber müssen jedoch auch nach Ablauf dieser 120 Tage Krankengeld zahlen, das dann aber von der Krankenkasse erstattet wird.

Mutterschaftsurlaub

Mitarbeiterinnen haben Anspruch auf 105 Tage voll bezahlten Mutterschaftsurlaub. Der Urlaub beginnt 28 Tage vor der Entbindung.

Vaterschaftsurlaub/Elternzeit

Vätern steht ein voll bezahlter Vaterschaftsurlaub von 30 Tagen zu. Dieser kann nach Belieben aufgeteilt (z. B. auf Vollzeit und Teilzeit-Tage) und bis zum 6. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Nach dem Mutterschaftsurlaub haben beide Elternteile Anspruch auf 130 Tage bezahlte Elternzeit. Dabei erhalten sie den vollen Lohn – gedeckelt auf das 2,5-fache des durchschnittlichen Monatslohns in Slowenien (d. h. 3.664,31 €). Väter können ihre gesamte Elternzeit an ihre Partnerin übertragen, Mütter bis zu 100 Tage an ihren Partner.

Bildungsurlaub

Arbeitnehmer:innen, die eine berufsbezogene oder sonstige Ausbildung absolvieren, haben Anspruch auf bezahlten Urlaub für den ersten Prüfungsantritt.

Sonstiger Urlaub

-Urlaub aus persönlichen Gründen:Mitarbeiter:innen haben jedes Jahr Anspruch auf sieben Tage bezahlten Urlaub für verschiedene persönliche Sachverhalten, darunter Heirat, Todesfälle, schwere Verletzungen, Unfälle oder Begleitung von Schulanfänger:innen an ihrem ersten Schultag. -Adoptionsurlaub:Adoptiveltern von Kindern, die noch nicht das Schulalter erreicht haben, haben dieselben Ansprüche auf Elternzeit wie leibliche Eltern. Nach Abschluss der ersten Klasse verringert sich der Anspruch auf 30 Tage. -Staatsbürgerliche Pflichten:Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer:innen für die Ausübung des Wahlrechts, den Schöffen- bzw. Geschworenen-Dienst sowie die Erfüllung anderer staatsbürgerlicher Pflichten unbezahlten Urlaub gewähren. -Blutspende:Arbeitnehmer:innen können bezahlten Urlaub für eine Blutspende beantragen. Arbeitgeber können bei der Krankenkasse einen Anspruch auf Erstattung der Kosten stellen.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Slowenien

Beendigung des Prozesses

Arbeitsverträge können entweder aus ordentlichen oder außerordentlichen Gründen gekündigt werden: Eine ordentliche Kündigung umfasst in der Regel eine Entlassung oder ein Fehlverhalten. Außerordentliche Kündigungen hingegen betreffen Situationen, in denen ein/e Arbeitnehmer/in vorsätzlich versucht, den Betrieb des Arbeitgebers zu sabotieren.

Die Beschäftigten müssen über den Grund ihrer Kündigung informiert werden und die Möglichkeit haben, ihr Handeln zu verteidigen oder zu erklären.

Kündigungsfrist

Beschäftigte, die aus regulären Gründen entlassen werden, z. B. wegen Entlassung oder Unfähigkeit, haben Anspruch auf eine Kündigungsfrist von mindestens 15 Tagen, bevor sie ihren Arbeitsplatz verlieren.

Beschäftigte, die wegen nachweislicher Fehler entlassen werden, haben Anspruch auf eine Kündigungsfrist von nur 15 Tagen, bevor sie entlassen werden.

Abgangsentschädigung

Ohne eine entsprechende Kündigung haben die Beschäftigten Anspruch auf eine Abfindung in Höhe eines Monatsgehalts, multipliziert mit der Anzahl der Jahre, die sie beim Arbeitgeber beschäftigt waren, bis zu 25 Jahren.

Bewährungszeiten

Die Probezeit kann bis zu sechs Monate dauern, und die Beschäftigten müssen mindestens sieben Tage vor ihrer Entlassung wegen unzureichender Leistungen in der Probezeit informiert werden.

Pläne von Remote Benefits

Remote stellt allen Mitarbeiter:innen maßgeschneiderte Sozialleistungen zur Verfügung, die über führende Anbieter einen umfassenden Versicherungsschutz gewährleisten. Unsere Tarife ermöglichen wettbewerbsfähige Konditionen, die auf größere Gruppen ausgelegt sind – auch dann, wenn sich Ihr Team noch im Aufbau befindet. Bereits beim Onboarding übernimmt Remote die Anmeldung Ihrer Mitarbeiter:innen zu den Sozialleistungen und informiert sie ausführlich über den jeweiligen Versicherungsschutz. Sämtliche administrativen Aufgaben liegen bei Remote, damit Sie sich ganz auf den Ausbau Ihres internationalen Teams konzentrieren können. Zur Gleichbehandlung gelten alle angebotenen Leistungen für sämtliche Mitarbeiter:innen im jeweiligen Land – so erhält das gesamte Team eine einheitliche Absicherung und Unterstützung.

Transparente Preise statt Spekulationen

  • Keine versteckten Gebühren – schon von Anfang an klare Preisinformationen
  • Sie zahlen nur für die Leistungen, die Sie nutzen – somit sind die Kosten einfach planbar.
  • Für globale Teams konzipiert – passt sich dem Wachstum Ihres Unternehmens an.
Preise ansehen

Klare Preisübersicht für Slowenien

  • USD
  • EUR
  • GBP
  • CAD
  • AUD
  • NZD
  • SGD
  • CHF
  • JPY
  • SEK
  • NOK
  • DKK

Kostenübersicht: Employer of Record-Service

Einstellung von Mitarbeiter:innen in Staaten, in denen Sie keine eigene Niederlassung unterhalten.

Ab 553 €

je Person und Monat

  • Sie können Mitarbeiter:innen in über 90 Staaten beschäftigen, ohne eine eigene Niederlassung zu betreiben.

  • Onboarding – erfahrene Spezialist:innen begleiten Sie dabei.

  • Zuverlässige lokale Payroll mit pünktlicher Auszahlung.

  • Integrierte Compliance, die Rechtskonformität gewährleistet.

  • Attraktive, flexible Zusatzleistungen, lokal zugeschnitten.

  • Hauseigene Expertise und kontinuierlicher Support.

  • Remote-Plattform inbegriffen, keine Grundgebühr

Preise für Global Payroll

In Ländern, wo du eine eigene Niederlassung hast.

Ab 27 €

pro Person und Monat

  • Landesspezifische Brutto‑Netto-Berechnung

  • Abführung von Steuern und gesetzlichen Sozialabgaben in sämtlichen Ländern

  • Urlaub, Zeiterfassung und Spesen stets aktuell

  • Berichte, aufgeschlüsselt nach Land, Organisationseinheit und Kostenstelle

  • Als Self-Service erhältlich oder mit umfassender Betreuung durch unsere Spezialist:innen

  • Remote-Plattform im Preis enthalten – keine Grundgebühr

Der Vertrag wird über Ihr Unternehmen geführt.

Administration für Auftragnehmer:innen

Sie betreuen die Arbeitsbeziehung – die administrative Verwaltung übernehmen wir.

Ab 27 €

pro Person und Monat

  • Im laufenden Monat fallen nur für tatsächlich beauftragte Freelancer:innen Kosten an

  • Onboarding und Zahlungsabwicklung in mehr als 190 Ländern

  • Rechtssichere lokale Verträge erstellen, bearbeiten und unterzeichnen

  • Rechnungen per Ein-Klick freigeben oder automatisch begleichen lassen

  • Compliance-Screening, Spesenmanagement und die Erstellung von 1099-NEC-Formularen sind inbegriffen

  • Remote-Plattform inbegriffen – es wird keine Grundgebühr erhoben