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Steuern in Spanien

Arbeitgeberseitige Sozialversicherungsabgaben (31,55 %)
6.35%

Die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung sind monatlich auf 4139,40 EUR begrenzt. Darüber hinaus gibt es eine neue Verordnung, Richtlinie über Solidaritätsbeiträge, die eine zusätzliche Sozialversicherungsabgabe auf Gehaltsanteile vorsieht, die über die maximale Beitragsgrundlage hinausgehen (für 2025 auf 4.909,60 EUR monatlich festgelegt); 83,39 % dieser Beiträge werden vom Arbeitgeber gezahlt.

23.60%

Allgemeine Eventualitäten (contingencias comunes)

5.5%

Arbeitslosigkeit für Festangestellte (Zeitarbeiter:innen: 6,7 %)

1.65%

Beitrag für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

0.6%

Berufsausbildung

0.2%

Lohnausgleichsfonds

0.75%

MEI (Intergenerational Equity Mechanism)

Mitarbeiter:innen
6.35%

Sozialbeiträge

1.55%

Arbeitslosigkeit

0.1%

Berufsausbildung

0.15%

MEI (Intergenerational Equity Mechanism)

Mitarbeiter:in Einkommensteuern
19%

Bis zu 12.450

24%

12,451 - 20,200

30 %

20,201 - 35,200

37%

35,201 - 60,000

45 %

Über 60.000