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Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Tunesien

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Beendigung des Prozesses

Arbeitgeber können Arbeitnehmer/innen mit einer Kündigungsfrist entlassen, die jedoch nicht erforderlich ist, wenn ein/e Arbeitnehmer/in wegen eines Fehlverhaltens entlassen wird.

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Kündigungsfrist

Standardmäßig auf einen Monat begrenzt, es sei denn, es wird ein längerer Zeitraum vereinbart.

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Abgangsentschädigung

Die Abfindung ist auf einen Tageslohn pro Beschäftigungsmonat begrenzt, höchstens jedoch auf drei Monatsgehälter. Einem entlassenen Arbeitnehmer muss zusätzlich zu seiner Grundabfindung eine Abgeltung für den nicht genommenen Urlaub gewährt werden.

Arbeitnehmer/innen, die wegen Fehlverhaltens entlassen werden, haben keinen Anspruch auf eine Abfindung oder Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs.

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Bewährungszeiten

Die Probezeit in Tunesien ist auf sechs Monate für allgemeine Angestellte (Arbeiter), neun Monate für Vorgesetzte und ein Jahr für Führungskräfte begrenzt.