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Freistellungsarten in Uganda

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Bezahlter Urlaub

Beschäftigte, die mindestens 16 Stunden pro Woche arbeiten, haben Anspruch auf 21 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Jahr, vorausgesetzt, sie waren mindestens zwölf Monate beschäftigt. Beschäftigte, die diese Voraussetzungen erfüllen, können für jeweils vier Monate ununterbrochener Beschäftigung sieben Tage frei nehmen.

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Gesetzliche Feiertage

Die gesetzlichen Feiertage sind im Public Holidays Act von 1965 geregelt. Dazu gehören New Year’s Day — 1. Januar, NRM Day — 26. Januar, Internationaler Frauentag — 8. März, Karfreitag — 18. April, Ostermontag — 21. April, Tag der Arbeit — 1. Mai, Memorial Day — 26. Mai, Märtyrertag — 3. Juni, Tag der Nationalhelden — 9. Juni, Eid al-Fitr (Ende des Ramadan), Eid al-Adhuha (Opferfest), Christmas Day — 25. Dezember und Boxing Day — 26. Dezember. Zusätzlich kann der Präsident jeden anderen Tag zum gesetzlichen Feiertag erklären und die Beobachtung eines solchen Feiertags auf ein bestimmtes Gebiet in Uganda beschränken.

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Krankheitsbedingter Urlaub

Beschäftigte, die mindestens einen Monat ununterbrochene Dienstzeit absolviert haben, haben Anspruch auf bis zu zwei Monate krankheitsbedingten Urlaub mit voller Bezahlung, gefolgt von bis zu vier Monaten mit halber Bezahlung, vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen.

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Mutterschaftsurlaub

Während des Mutterschaftsurlaubs zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt; der Urlaub dauert 60 Arbeitstage.

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Vaterschaftsurlaub/Elternzeit

Väter haben nach der Geburt oder Fehlgeburt ihrer Partnerin Anspruch auf vier vom Arbeitgeber voll bezahlte Arbeitstage Vaterschaftsurlaub.