Länderspezifisches HandbuchUngarn

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Beschäftigung in Ungarn

Das Arbeitsrecht in Ungarn wird durch eine Kombination nationaler und internationaler Vorschriften geregelt und ähnelt in vielen Punkten dem übrigen Europa. Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen müssen schriftliche Arbeitsverträge verwenden, um ein Arbeitsverhältnis zu begründen. Diese Verträge müssen unter anderem die Stellenbezeichnung, das zu zahlende Gehalt und den Ort der Arbeitsausführung enthalten. Durch den Anstieg von Remote‑Arbeit sollten Arbeitgeber:innen sicherstellen, dass ihre Arbeitsverträge in Ungarn einer rechtlichen Prüfung standhalten.

Ungarn unterscheidet zwischen dem Mindestlohn und dem garantierten Mindestlohn. Der garantierte Mindestlohn gilt nur für Vollzeitbeschäftigte, die für Tätigkeiten eingestellt werden, die mindestens einen Realschulabschluss oder eine berufliche Sekundärausbildung voraussetzen. Der Mindestlohn gilt für alle, unabhängig von der Qualifikation.

Der Mindestlohn in Ungarn beträgt 2.018,00 HUF pro Monat und der garantierte Mindestlohn 2.333,00 HUF pro Monat, gültig ab Januar 2026.

Wettbewerbsfähiges Benefitspaket in Ungarn

Kranken­versicherung

Zahn­zusatz­versicherung

Seh­versicherung

Unterstützung bei psychischer Gesundheit

Rente oder Betriebliche Altersvorsorge

Lebens‑ und Berufs­unfähig­keits­ver­sicherung

Fakten & Statistiken

Ungarn, ein Binnenstaat in Mitteleuropa, gehört zu den ältesten Ländern des Kontinents. Mit einer Alphabetisierungsrate von über 99 % und einem starken Bildungssystem zählt Ungarn zu den am besten gebildeten Ländern weltweit. Das Land bietet eine ausgezeichnete Küche und mehr Thermalquellen als jedes andere Land, weshalb es ein beliebtes Ziel für internationale Reisende ist.

Bundeshauptstadt

Budapest

Sprachenauswahl

Ungarisch

Währungseinheit

Ungarischer Forint

Einwohner:innenzahl

9772756

Index für die Lebenshaltungskosten

Platz 79 von 139 Nationen

preisbereinigte Veränderung des Bruttoinlandsprodukts

4,6%

Rhythmus der Lohnverrechnung

Monatlich

Umsatzsteuer – allgemeiner Steuersatz

27%

Unternehmensfreundlichkeit

Sehr einfach

Besteuerung in Ungarn

In Ungarn bestimmen Lohnsteuer sowie sonstige gesetzliche Abgaben, wie hoch Ihre Lohnabrechnung ausfällt und welche Nettobeträge an Ihre Mitarbeiter:innen ausgezahlt werden. Zudem können für Ihre Mitarbeiter:innen zusätzliche lokale Steuern anfallen.

Arbeitgeber

0 %

Sozialversicherung

0 %

Gesamtbeschäftigungskosten

Abgaben für Arbeitnehmer:innen

0 %

Rentenversicherung

0 %

Krankenversicherung

0 %

Arbeitslosenversicherung

Einkommenssteuer für Arbeitnehmer:innen

15 % pauschal für alle Arbeitseinkünfte

Freistellungsarten in Ungarn

Gesetzlicher Urlaub

Arbeitnehmer:innen in Ungarn haben je nach Alter Anspruch auf 20 bis 30 Tage bezahlten Urlaub im Jahr. - Beschäftigte unter 25 Jahren erhalten 20 Tage. - Beschäftigte zwischen 25 und 31 Jahren erhalten 21 Tage. - Beschäftigte zwischen 31 und 45 Jahren erhalten 21 Tage und 3 zusätzliche Tage alle 3 Jahre. - Beschäftigte über 45 Jahren erhalten 30 Tage. Beschäftigte mit Kindern haben Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub. - Beschäftigte mit einem Kind erhalten 2 zusätzliche Tage. - Beschäftigte mit zwei Kindern erhalten 4 zusätzliche Tage. - Beschäftigte mit mehr als zwei Kindern erhalten 7 zusätzliche Tage.

Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub

Mütter erhalten 24 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, der mit 70 % ihres Durchschnittslohns vergütet wird und 4 Wochen vor dem Geburtstermin beginnt. Außerdem haben sie Anspruch auf staatliche Sonderleistungen, darunter Kinderbetreuungsgeld.

Partner-/Vaterschaftsurlaub

Väter haben innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt Anspruch auf 10 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Es gibt auch einen Elternurlaub, den beide Elternteile vor dem dritten Geburtstag des Kindes beanspruchen können. Der Elternurlaub wird zum gleichen Satz wie der Mutterschaftsurlaub bezahlt (70 % des Durchschnittslohns), ist aber auf das Doppelte des Mindestlohns begrenzt. LBGTQ+-Beziehungen sind in Ungarn nicht anerkannt; gleichgeschlechtliche Paare erhalten demnach keinen Elternurlaub.

Krankenurlaub

Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf 15 Tage Krankenurlaub pro Kalenderjahr.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Ungarn

Beendigung des Prozesses

Arbeitgeber in Ungarn sind in der Regel verpflichtet, jedem gekündigten Arbeitnehmer einen (schriftlichen) Grund zu nennen. Der Grund muss klar und sachlich angegeben werden.

Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis nicht kündigen, wenn sich ein/e Arbeitnehmer/in im Mutterschaftsurlaub, im Elternurlaub, im Urlaub für den freiwilligen Reservistendienst oder in anderen nach ungarischem Recht geschützten Fällen befindet.

Kündigungsfrist

Um einen Arbeitnehmer in Ungarn zu kündigen, muss der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 30-90 Tagen einhalten. Diese Frist gilt nicht für Beschäftigte mit befristeten Verträgen, deren Arbeitsverhältnis zu dem in der Vereinbarung festgelegten Termin endet.

Die 30-tägige Grundkündigungsfrist verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers:

Abgangsentschädigung

Die Abfindungen in Ungarn reichen von einem Monatsgehalt bis zu neun Monatsgehältern, je nach Betriebszugehörigkeit und Alter des betreffenden Arbeitnehmers. Arbeitsverträge sollten die Erwartungen und Verfahren für Abfindungen klarstellen, um Missverständnisse zu vermeiden. Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Abfindung, wenn sie einseitig von ihrem Arbeitgeber gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber schließt und in bestimmten Situationen bei Übernahmen.

Bewährungszeiten

In Ungarn beträgt die Höchstdauer der Probezeit drei Monate. Nach Ablauf der Probezeit gilt der Arbeitnehmer als vollwertiger Arbeitnehmer und hat Anspruch auf alle Schutzmaßnahmen des ungarischen Arbeitsrechts, auch wenn im Arbeitsvertrag keine Probezeit festgelegt wurde.

Remote Benefits Plans

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Klare Preisübersicht für Ungarn

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Employer of Record

645 €

pro Mitarbeiter:in/Monat

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  • Beim Onboarding stehen Ihnen engagierte Spezialist:innen zur Seite

  • Lokale Lohnverrechnung und termingerechte Auszahlung

  • Rechtliche Konformität – gewährleistet durch integrierten Schutz

  • Länderspezifische, flexible und wettbewerbsfähige Benefits

  • Individuelle Betreuung durch interne Expert:innen

  • Zentrale HR-Funktionen standardmäßig inbegriffen

Payroll

27 €

pro Mitarbeiter:in/Monat

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  • Intuitiv bedienbare Self-Service-Plattform

  • Maßgeschneiderter Support durch engagierte Expert:innen

  • Sicherstellung der Einhaltung länderspezifischer Payroll-Vorschriften

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  • Lieferumfang: HR Core ist standardmäßig enthalten

Management von Auftragnehmer:innen

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