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Payroll-Services in Rumänien

Rumänien hat eine wachsende Wirtschaft mit wichtigen Branchen in Technologie, Fertigung und Landwirtschaft. Aufgrund spezieller Arbeits- und Steuervorschriften müssen Arbeitgeber in Rumänien die lokalen Anforderungen an die Lohn- und Gehaltsabrechnung einhalten. Dazu gehören Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitsverträge und steuerliche Pflichten. Das Verständnis dieser Regelungen ist entscheidend für reibungslose Payroll-Abläufe und die gesetzeskonforme Durchführung.

Payroll-Aufschlüsselung in Rumänien

Arbeitgeber in Rumänien müssen die nationalen Vorschriften zu Löhnen, Steuern und Sozialabgaben beachten. Nachfolgend ein Überblick über zentrale Payroll-Bestandteile:

Mindestlohn und Arbeitszeit

  • Mindestlohn: Der nationale Bruttomindestlohn Rumäniens beträgt 4.050 RON pro Monat von Januar bis Juni 2026 und steigt ab dem 1. Juli 2026 auf 4.325 RON pro Monat.
  • Auszahlungsrhythmus: Gehälter werden in der Regel monatlich ausgezahlt.
  • Standardarbeitszeit: Die normale Arbeitswoche in Rumänien umfasst 40 Stunden, verteilt auf fünf Tage.
  • Überstunden: Mitarbeiter:innen haben Anspruch auf zusätzliche Vergütung für Überstunden. Diese beträgt 175 % des regulären Stundenlohns für zusätzliche Arbeitsstunden und 200 % für Arbeiten an gesetzlichen Feiertagen.

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

  • Einkommensteuer: Rumänien hat einen einheitlichen Einkommensteuersatz von 10 %.
  • Arbeitgeberbeiträge:
    • Beitrag zur Arbeitsversicherung (CAM): 2,25 % der Bruttovergütung.
  • Arbeitnehmer:innenbeiträge:
    • Pensionsbeitrag (CAS): 25 % der Bruttovergütung.
    • Beitrag zur Sozialen Krankenversicherung (CASS): 10 % der Bruttovergütung.
    • Einkommensteuer: 10 % des zu versteuernden Einkommens. Bemessungsgrundlage ist die Bruttovergütung abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge und etwaiger persönlicher Abzüge.
  • Körperschaftsteuer: Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 16 %. Mikrounternehmen, die bestimmte Umsatz- und Mitarbeitergrenzen erfüllen, können je nach Jahresumsatz mit einem ermäßigten Satz von 1 % oder 3 % auf den Umsatz besteuert werden. Die Einkommensgrenze für den Status als Mikrounternehmen beträgt 100.000 € für 2026.
  • Steuermeldung: Arbeitgeber müssen die D112-Erklärung bis zum 25. des Folgemonats an die Nationalagentur für Finanzverwaltung (ANAF) übermitteln. Die Erklärung deckt die Einkommensteuer und die Sozialbeiträge ab.

Payroll-Compliance in Rumänien

  • Arbeitsverträge: Alle Arbeitsverhältnisse müssen durch einen schriftlichen individuellen Arbeitsvertrag (Contract Individual de Muncă) formalisiert und vor dem ersten Arbeitstag im elektronischen System REVISAL registriert werden.
  • Lohnabzüge: Arbeitgeber sind für die monatliche Berechnung und Abführung der Arbeitnehmer:innenbeiträge und der Einkommensteuer verantwortlich.
  • Einhaltung der Lohnvorschriften: Arbeitgeber müssen die Mindestlohnvorgaben, gegebenenfalls branchenspezifische Sätze und geltende Tarifverträge beachten. Verstöße können zu Bußgeldern und rechtlichen Haftungen führen. Arbeitgeber sollten außerdem Änderungen im rumänischen Steuergesetzbuch, im Arbeitsgesetzbuch und in EU-Richtlinien zum Arbeitsrecht verfolgen, um gesetzeskonform zu bleiben und Strafen zu vermeiden.

Payroll in Rumänien mit Remote verwalten

Die Verwaltung der Payroll in Rumänien erfordert genaue Beachtung der Regeln zu Sozialbeiträgen, des einheitlichen Einkommensteuersatzes und der arbeitsrechtlichen Vorschriften. Arbeitgeber müssen Beitragssätze, Meldefristen und Registrierungspflichten verfolgen, um die Payroll korrekt durchzuführen.

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