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Du möchtest Personal in der Türkei einstellen? Ganz gleich, ob du dein Team vergrößern oder Mitarbeiter:innen in die Türkei entsenden möchtest – du musst dich an die Einwanderungs- und Arbeitsgesetze halten. Jedes Land hat seine eigenen Gesetze und die Türkei ist keine Ausnahme. Wenn du dich mit dem lokalen Arbeitsrecht auskennst und weißt, welche Visa und Genehmigungen erforderlich sind,vermeidest du unnötige Strafen und stellst das reibungslose Onboarding ausländischer Mitarbeiter:innen sicher.

In diesem Leitfaden erklären wir, wer in der Türkei arbeitsberechtigt ist, welche Arten von Arbeitsberechtigungen es gibt, welche Unterlagen erforderlich sind und wie d Arbeitskräfte sponsern kannst, damit sie ein Visum erhalten.

Wer darf in der Türkei arbeiten?

Ausländische Staatsangehörige müssen eine gültige Arbeitsgenehmigung haben. Ohne sie gilt eine Beschäftigung als illegal und kann zu Geldstrafen für den Arbeitgeber sowie zur Abschiebung mit anschließendem Einreiseverbot für die betroffene Person führen.

Wichtig zu wissen: Eine türkische Arbeitsgenehmigung dient gleichzeitig auch als Aufenthaltstitel.Für die Dauer ihrer Gültigkeit berechtigt sie also, zum Aufenthalt und zur Arbeit im Land.

  • Anträge außerhalb der Türkei stellen: Bewerber:innen müssen ihr Visum bei einer türkischen Vertretung (Konsulat oder Botschaft) in ihrem Heimatland beantragen. Nach der Genehmigung beantragt der Arbeitgeber eine Arbeitsgenehmigung beim türkischen Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit.
  • Anträge in der Türkei stellen: Wenn die Arbeitskraft schon einen gültigen Aufenthaltstitel (kein Touristenvisum) hat, kann der Arbeitgeber den Antrag direkt für sie stellen.

Welche Unterlagen sind für ein Visum erforderlich?

Ein Visum ist eine Einreisegenehmigung, die von einer türkischen Vertretung im Ausland ausgestellt wird. Es berechtigt nicht zur unbefristeten Arbeit. Das ist erst in Verbindung mit einer Arbeitsgenehmigung erlaubt, die von den türkischen Behörden ausgestellt wird.

Für den Antrag benötigen ausländische Arbeitskräfte in der Regel:

  • einen gültigen Reisepass (mit mindestens 6 Monaten Restgültigkeit)
  • ein ausgefülltes Antragsformular
  • aktuelle biometrische Passfotos
  • ein Stellenangebot oder einen Beschäftigungsnachweis von einem in der Türkei ansässigen Unternehmen
  • einen unterschriebenen Arbeitsvertrag
  • Bildungsabschlüsse oder berufliche Zertifikate (unter Umständen mit Übersetzung)
  • einen Wohnsitznachweis im Land der Antragstellung (falls nicht mit der Staatsangehörigkeit identisch)
  • Beleg über die Zahlung der Visagebühr

Der Arbeitgeber muss unterstützende Unterlagen wie Steuerbescheinigungen und Handelsregisterauszüge auf elektronischem Wege übermitteln. Je nach Staatsangehörigkeit des/der Antragsteller:in und der Gebührenordnung des zuständigen Konsulats können unterschiedliche Bearbeitungsgebühren anfallen.

Wie funktioniert das Visa-Sponsoring in der Türkei?

Beim Sponsoring müssen die Arbeitskraft im Ausland und der Arbeitgeber in der Türkei eng zusammenarbeiten.

Schritt 1: Antrag im Ausland

Die ausländische die Arbeitskraft beantragt ein Visum bei der türkischen Vertretung in ihrem Wohnsitzland. Dieses Verfahren unterliegt der Aufsicht des Außenministeriums, das für die Verwaltung von Botschaften und Konsulaten zuständig ist.

Schritt 2: Elektronische Datenübermittlung durch den Arbeitgeber

Nach dem Antrag muss der türkische Arbeitgeber innerhalb von 10 Werktagen die erforderlichen Unterlagen an das elektronische Bewilligungssystem des Ministeriums übermitteln. Er muss dabei Unterlagen für das Unternehmen und den/die Mitarbeiter:in hochladen.

Schritt 3: Prüfung durch die türkischen Behörden

Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit prüft den Visumantrag und die vom Arbeitgeber übermittelten Daten gemeinsam. Bei einem positiven Bescheid wird eine Genehmigungskarte ausgestellt, die auch als Aufenthaltstitel gilt.

Schritt 4: Ausstellung des Visums

Nach erfolgter Genehmigung stellt das türkische Konsulat das Einreisevisum aus. Es gilt in der Regel für 90 Tage. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Arbeitskraft in die Türkei einreisen.

Schritt 5: Anmeldung in der Türkei

Nach der Ankunft in der Türkei muss sich die Arbeitskraft bei der Sozialversicherung (SGK) anmelden. Ab diesem Zeitpunkt stellt die Arbeitsgenehmigung gleichzeitig einen legalen Aufenthaltstitel dar.

Welche Arten von Arbeitsgenehmigungen und -visa gibt es in der Türkei?

Die Arbeitserlaubnis hängt von den genauen Umständen des/der Arbeitnehmer:in, der Beschäftigungsdauer und der jeweiligen Rolle ab.

  • Befristete Genehmigung: Die Genehmigung für einen Erstantrag erfolgt in der Regel für ein Jahr, mit der Möglichkeit, sie um weitere zwei und drei Jahre zu verlängern.
  • Unbefristete Genehmigung: Wenn ausländische Staatsangehörige bereits seit Längerem legal in der Türkei leben und arbeiten, müssen sie ihr Visum nicht mehr verlängern.
  • Unabhängige Genehmigung: Sie ist Unternehmer:innen und Investor:innen vorbehalten, die Geschäftsinteressen der Türkei verfolgen, und unterliegt eigenen Kriterien.
  • Türkise Karte (Turkuaz Kart): Hochqualifizierten Fachkräften in den Bereichen Wissenschaft, Kultur oder Technologie kann nach einer Übergangsphase ein unbefristeter Arbeits- und Aufenthaltstitel gewährt werden.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Arbeitsgenehmigung in der Türkei?

Ein positiver Bescheid ist einerseits von der Einhaltung der türkischen Einwanderungsgesetze abhängig und andererseits von bestimmten Berechtigungskriterien:

  • Mindestquote von türkischen Beschäftigen: Für jede ausländische Arbeitskraft müssen in einem Unternehmen mindestens fünf türkische Arbeitskräfte beschäftigt sein.
  • Mindestlohn: Das Gehalt muss je nach Position ein Vielfaches des Mindestlohns betragen.
  • Finanzielle Stabilität des Unternehmens: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er über ausreichend Kapital und Geschäftstätigkeit verfügt. Schwache Bilanzen sind ein häufiger Ablehnungsgrund.
  • Fachliche Qualifikationen: Für bestimmte Berufe sind validierte Abschlüsse und Gleichwertigkeitsbescheinigungen erforderlich.
  • Branchenspezifische Vorschriften: Zusätzliche Kriterien gelten im Gesundheitswesen, im Bildungswesen, in der Landwirtschaft, im Tourismus und in der Hausarbeit.

Wenn diese nicht erfüllt werden, können Anträge abgelehnt werden oder es können zukünftige rechtliche Risiken entstehen.

Gültigkeit und Verlängerungen

  • Erstmalig ausgestellte Genehmigungen gelten für 1 Jahr.
  • Erste Verlängerung: bis zu 2 Jahre
  • Nachfolgende Verlängerungen: bis zu 3 Jahre
  • Unbefristete Genehmigungen und die türkise Karte stellen eine dauerhafte Arbeitsberechtigung dar.

Bei Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses müssen Arbeitgeber darauf achten, den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Gültigkeitsablauf einzureichen. Versäumen sie diese Frist, müssen Sie den Antrag neu stellen.

Warum ist Compliance so wichtig?

Eine türkische Arbeitsgenehmigung ist nicht nur Voraussetzung für ein rechtmäßiges Beschäftigungsverhältnis. Sie schützt Arbeitgeber und Beschäftigte zusätzlich vor Strafen, Abschiebung und Rufschädigungen. Die Einhaltung der Einwanderungsgesetze und die ordnungsgemäße Dokumentation schützen Unternehmen vor finanziellen Risiken und gewährleisten langfristige Stabilität.

Du möchtest im Ausland Personal einstellen? In unserem ausführlichen Artikel erfährst du, wie du internationale Arbeitsgesetze einhältst.

Wie Remote helfen kann

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