So einfach verwaltest du dein Team in Chile
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- Übersicht
Freistellungsarten in Chile
Arbeitnehmer:innen, die mindestens ein Jahr bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind, haben Anspruch auf 15 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Jahr.
Beschäftigte haben das Recht, die 16 nationalen Feiertage als bezahlte Freizeit zu nehmen oder mit Ausgleichstagen abgegolten zu bekommen, sollten sie an diesen Tagen arbeiten müssen.
Ab dem vierten Tag einer Erkrankung besteht Anspruch auf Krankengeld, das von der chilenischen Sozialversicherung bezahlt wird. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest, das den Krankheitszustand bestätigt.
Weibliche Beschäftigte erhalten 30 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Dieser beginnt 6 Wochen vor dem Geburtstermin und endet 24 Wochen danach. Das Gehalt wird von der Sozialversicherung übernommen. Mütter von Kindern unter 18 Jahren haben neben den gesetzlichen Jahresurlaubs - und Feiertagsansprüchen Anrecht auf 10 Tage Zusatzurlaub. Stillende Mütter von Kindern bis zu zwei Jahren dürfen eine einstündige Stillpause einlegen.
Väter können sich nach der Entbindung fünf Tage frei nehmen und bis zu 6 Wochen ( bzw. 12 Halbwochen) bei vollen Bezügen den Mutterschaftsurlaub der Mutter übernehmen.
- Betreuungsurlaub: Für die Pflege eines Kleinkindes bis zum Alter von einem Jahr haben Eltern haben Anspruch auf bezahlte Arbeitsfreistellung. - Adoptionsurlaub: Adoptiveltern können die gleichen Urlaubsansprüche wie leibliche Eltern geltend machen. Wenn das Adoptivkind älter als sechs Monate ist, ist der Anspruch auf jene 6 Wochen begrenzt, die bei einem leiblichen Kind vor die Geburt entfallen. - Krankenurlaub: Arbeitnehmer:innen, die von eine Ärztin oder einem Arzt aus Krankheitsgründen für arbeitsunfähig erklärt werden, werden für den betreffenden Zeitraum krankgeschrieben. Im Allgemeinen zahlt der Arbeitgeber während dieser Zeit kein Gehalt. Die Bezüge des oder der Krankgeschriebenen werden von der chilenischen Gesundheitsversicherung Isapre übernommen.