So einfach verwaltest du dein Team in Kosovo
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- Übersicht
Freistellungsarten in Kosovo
Beschäftigte haben pro Jahr Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub. Nach jeweils fünf Jahren Betriebszugehörigkeit steht ihnen ein weiterer bezahlter Urlaubstag zu.
Im Kosovo gibt es 11 offizielle gesetzliche Feiertage pro Jahr. An diesen Tagen ist den Beschäftigten bezahlter Urlaub zu gewähren. Wer an einem Feiertag arbeiten muss, erhält das 1,5-fache seines üblichen Lohns.
Beschäftigten stehen im Krankheitsfall 20 bezahlte Krankheitstage pro Jahr zu. Nach drei aufeinanderfolgenden Fehltagen kann der Arbeitgeber ein ärztliches Attest verlangen. Bei einem Arbeitsunfall oder einer arbeitsbedingen Krankheit haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf 70 % ihres normalen Gehalts.
Schwangeren Arbeitnehmer:innen steht ein 12-monatiger Mutterschaftsurlaub zu. Dieser kann bei Vorlage eines ärztlichen Attests ab 45 Tagen vor dem Geburtstermin genommen werden. Es ist jedoch nicht verpflichtend, den Mutterschaftsurlaub schon vor dem Geburtstermin anzutreten. Während der ersten sechs Monate erhält die Mutter vom Arbeitgeber 70 % ihres Gehalts. Im Anschluss zahlt die Regierung drei Monate lang 50 % des Durchschnittsgehalts im Kosovo. Die letzten drei Monate sind unbezahlt. Wenn das Kind eine besondere Betreuung benötigt, kann die Mutter nach dem Mutterschaftsurlaub in Teilzeit arbeiten, um sich um das Kind zu kümmern, bis dieses zwei Jahre alt wird.
Väter haben nach der Geburt (oder Adoption) ihres Kindes Anspruch auf drei Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Außerdem steht ihnen ein zweiwöchiger unbezahlter Vaterschaftsurlaub zu, den sie jederzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes nehmen können.