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Freistellungsarten in Schweiz

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Gesetzlicher Urlaub

Arbeitnehmer:innen, die 20 Jahre und älter sind, erhalten mindestens 4 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr. Arbeitnehmer:innen, die jünger als 20 Jahre alt sind, haben Anspruch auf 5 Wochen. Außerdem gibt es Anspruch auf bezahlte arbeitsfreie Feiertage. Welche das sind, hängt vom Wohnsitzkanton ab.

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Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub

Der Mutterschaftsurlaub in der Schweiz dauert 14 Wochen, wobei der Arbeitgeber 80 % des Gehalts bezahlt, höchstens jedoch 196 CHF am Tag. Beschäftigte im Kanton Genf erhalten 16 Wochen. Der Anspruch besteht unter der Voraussetzung, dass Arbeitnehmer:innen in den neun Monaten vor der Geburt in die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) eingezahlt haben und fünf Monate vor der Geburt des Kindes aktiv erwerbstätig waren. Die Rückkehr zum Arbeitsplatz ist frühestens nach 8 Wochen nach der Geburt erlaubt.

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Partner-/Vaterschaftsurlaub

In der Schweiz gibt es weder einen staatlich verordneten Vaterschafts- oder Partnerurlaub noch verpflichtet der Staat die Arbeitgeber, eine gemeinsame Elternzeit zu gewähren. In einigen Kantonen gibt es jedoch einschlägige Regelungen. Darüber hinaus wird es immer üblicher für Unternehmen, Vätern und Partner:innen eine bezahlte Freistellung bei der Geburt eines Kindes anzubieten. Dies sind in der Regel 1 oder 2 Tage.

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Krankenurlaub

Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit haben Beschäftigte Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankenstand. In der Regel erhalten die Beschäftigten im ersten Jahr 3 Wochen Krankenurlaub. Arbeitgeber sind üblicherweise versichert, sodass Beschäftigten 720 Tage lang 80 % ihres letzten Gehalts ausbezahlt werden kann.