Remotes Leitfaden für die Einstellung in

Uganda
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Einfache Einstellung und Beschäftigung in Uganda. Wir übernehmen für dein Team in Uganda die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor Management
  • Hauptstadt

    Kampala

  • Währung

    Uganda-Schilling (Sh, UGX)

  • Sprachen

    Suaheli and Englisch

  • Bevölkerung

    48,582,334

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor Management

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Beendigung des Prozesses

Ein Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung oder eine Abfindung beenden. Ein Arbeitgeber muss triftige Gründe für eine Kündigung angeben. Vor der Kündigung sollte eine faire Anhörung stattfinden, in der die Kündigung erklärt wird und der/die Beschäftigte sich erklären kann.

Kündigungsfrist

Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer lauten:

  • Keine Kündigungsfrist bei einer Dienstzeit von weniger als 6 Monaten, es sei denn, es gibt eine Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer mit einer Frist von mindestens 14 Tagen schriftlich oder vom Arbeitgeber mit einer Kündigungsfrist von mindestens 7 Tagen gekündigt werden;

  • 2 Wochen bei einer Dienstzeit von mehr als 6 Monaten, aber weniger als 1 Jahr;

  • 1 Monat bei einer Dienstzeit von mehr als 12 Monaten, aber weniger als 5 Jahren;

  • 2 Monate bei einer Dienstzeit von mehr als 5, aber weniger als 10 Jahren;

  • 3 Monate bei einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren oder mehr.

Abgangsentschädigung

Außer bei einer fristlosen Kündigung hat ein/e Beschäftigte/r bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, das mindestens 6 Monate dauert, Anspruch auf eine Abfindung und eine Abgeltung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen.

Bewährungszeiten

Begrenzt auf 6 Monate. Dieser Zeitraum kann nur mit der Zustimmung des Arbeitnehmers um maximal 6 Monate verlängert werden.