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Mehr als 30 Jahre lang war das H-1B Visum das wichtigste Vehikel für US-Unternehmen, um hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte einzustellen.

Das Nichteinwanderungsvisum ermöglichte es, Schlüsselbranchen wie IT, Technik, Gesundheitswesen und vielen mehr, sich die Innovationskraft ausländischer Spitzenkräfte zunutze zu machen und den Mangel an lokalen Fachkräften auszugleichen.

Am 19. September 2025 wurde das Programm jedoch durch einen Erlass des US-Präsidenten grundlegend geändert. Arbeitgeber müssen jetzt neue finanzielle und administrative Hürden überwinden, wenn Sie ausländische Arbeitskräfte über ein H-1B Visum einstellen möchten.

Betroffene US-Unternehmen stehen jetzt vor einigen grundlegenden Fragen:

  • Was bedeuten diese Änderungen für anhängige Anträge?
  • Welche zusätzlichen Kosten kommen auf mich zu?
  • Welche Alternativen gibt es, um dennoch Zugriff auf ausländische Arbeitskräfte zu bekommen?

Auch wenn die Zukunft des H-1B Visums derzeit ungewiss erscheint, müssen US-Unternehmen nicht auf Fachkräfte aus dem Ausland verzichten. Es gibt neue Möglichkeiten, hochqualifizierte Spitzenkräfte direkt in ihrem Wohnsitzland einzustellen, ganz ohne Visa-Auflagen und kostspielige Ortswechsel.

Was ändert sich beim H-1B Visum?

DER Präsidialerlass vom 21. September 2025 („Restriction on Entry of Certain Nonimmigrant Workers“) führt diese Änderungen ein:

  • Neue Einreisebestimmungen: Inhaber:innen eines neuen H-1B Visums wird die Einreise in die USA nur gestattet, wenn ihr Arbeitgeber eine Visagebühr von 100.000 US-Dollar pro Arbeitnehmer:in bezahlt oder das Heimatschutzministerium eine Ausnahmegenehmigung im nationalen Interesse erteilt.
  • Anhängige Visumsanträge: Ausländische Staatsangehörige, die zum Zeitpunkt des Erlasses ein anhängiges H-1B-Verfahren hatten, sind laut den Bestimmungen des Erlasses von der Neuregelung ausgenommen. Diese Fachkräfte dürfen auch nach dem 21. September 2025 in die USA einreisen, vorausgesetzt sie können einen gültigen genehmigten Antrag oder ein ausgestelltes H-1B Visum vorweisen. Es herrscht noch große Unsicherheit hinsichtlich der Anwendung, aber Arbeitgeber sollten auf jeden Fall mit Verzögerungen rechnen, während die Behörden den Erlass umsetzen und weitere Informationen vorbereiten.
  • Visumsbeschränkungen: Das US-Innenministerium wurde angewiesen, Vorkehrungen zu treffen, damit Personen mit genehmigten H-1B-Anträgen kein Touristenvisum beantragen können, um die neue Gebühr zu umgehen. Wie dies in der Praxis gehandhabt werden soll, ist noch unklar. Die Anweisung gilt ausschließlich für Anträge, die an oder nach dem 21. September 2025 gestellt wurden.
  • Mögliche Reformen: Die US-Ministerien für Heimatschutz und Arbeit wurden angewiesen, das Losverfahren zu überarbeiten und höhere Anforderungen an das Mindestgehalt einzuführen.

Wichtig: Bestehende H-1B Visa und Verlängerungen sind nicht von diesen Änderungen betroffen. Wer also schon ein Visum hat, kann weiterhin in die USA einreisen und dort arbeiten, ohne die Gebühr zu bezahlen.

Folgen für Arbeitgeber

Die Neuerungen haben signifikante Folgen für US-Arbeitgeber:

  • Höhere Kosten: Die neue Gebühr von 100.000 US-Dollar pro Person macht das Sponsoring ausländischer Fachkräfte erheblich teurer.
  • Administrative Unsicherheit: Da noch nicht klar ist, wie die neuen Gebühren und Ausnahmen überhaupt funktionieren, ist mit Verzögerungen und massiv höherem Aufwand zu rechnen.
  • Fachkräftemangel: Unternehmen, die stark von hochqualifizierten Fachkräften aus dem Ausland abhängen, werden möglicherweise Schwierigkeiten haben, Ihre Fachkräftebedarf ausreichend zu decken.
  • Wettbewerbsnachteile: Die zusätzlichen Kosten und der administrative Aufwand können einen Wettbewerbsnachteil für US-Unternehmen bedeuten im Vergleich zu Ländern, in denen es einfacher ist, internationale Arbeitskräfte einzustellen.

Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen jetzt tun können

Der Präsidialerlass stellt eine große Herausforderungen für alle dar, die über das H-1B-Programm einstellen oder eingestellt werden. Auch wenn noch nicht klar ist, welche rechtlichen Folgen diese Maßnahme haben wird, ist eines gewiss: Unternehmen und Arbeiternehmer:innen müssen beginnen, sich nach alternativen Möglichkeiten umsehen.

Arbeiternehmer:innen:

  • Inhaber eines bestehenden H-1B Visums sind nicht betroffen und müssen nichts unternehmen.
  • Neue Antragsteller:innen sollten sich von Profis beraten lassen, bevor sie ihren Antrag stellen.

Arbeitgeber:

  • Prüfe deine anhängigen und geplanten H-1B-Anträge und ermittle, inwieweit sie von der Neuregelung betroffen sind. Entscheide danach, ob du einen Ausnahmeantrag stellen oder den Vorgang aussetzen möchtest.
  • Überlege, ob eine Ausnahme im Sinne des nationalen Interesses ein gangbarer Weg ist.
  • Achte auf neue Verlautbarungen seitens der Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde USCIS, des US-Innenministeriums und des Weißen Hauses.
  • Entwickle alternative Hiring-Strategien, um deine Abhängigkeit von US-Sponsorship-Programmen zu reduzieren. Eine praktische Alternative ist die Einstellung internationaler Fachkräfte direkt in deren Heimatländern über Remote.

Remote als Alternative

Die neuen Einschränkungen und strengeren Visabestimmungen bedeuten nicht das Ende des internationalen Wachstums von US-Unternehmen.

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Mit Remote kannst du:

  • ohne Rücksicht auf strenge Einwanderungs- und Aufenthaltsbestimmungen internationale Toptalente für dein Unternehmen gewinnen.
  • Fachkräfte direkt in ihrem Wohnsitzland rechtskonform einstellen. Du wirst dabei von lokalen Expert:innen betreut und unterstützt.
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