Bahrain
In Remotes Beschäftigungsleitfaden für Bahrain findest du wichtige Infos zu deinen rechtlichen Verpflichtungen vor Ort. Bitte beachte, dass Remote zurzeit noch keinen Employer-of-Record-Service in Bahrain anbietet. Du kannst jedoch problemlos über Remote mit lokalen Freelancer:innen zusammenarbeiten.
- Hauptstadt
Manama
- Währung
Bahrain-Dinar (.د.ب, BHD)
- Sprachen
Englisch and Arabisch
- Bevölkerung
1,569,446
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Prozesses
Das bahrainische Arbeitsrecht ist sehr flexibel, wenn es darum geht, wie ein Arbeitsverhältnis gekündigt werden kann.
In der Regel können Beschäftigte nach Belieben entlassen werden, sofern angemessene Gründe vorliegen und eine Kündigungsfrist eingehalten wird, bevor die Kündigung in Kraft tritt.
Kündigungsfrist
Der Arbeitgeber muss mindestens 30 Tage vorher kündigen, sonst kann eine Abfindung gezahlt werden.
Abgangsentschädigung
Arbeitnehmer/innen haben in der Regel Anspruch auf eine Abfindung, wenn sie ungerechtfertigt entlassen werden.
Abfindungszahlungen richten sich nach dem Sozialversicherungsstatus des Arbeitnehmers und den Bedingungen des Arbeitsvertrags, die von befristeten bis zu unbefristeten Verträgen reichen.
Befristet Beschäftigte haben Anspruch auf die Vergütung, die sie für die gesamte Dauer des unterbrochenen Vertrags erhalten hätten. Im Gegensatz dazu erhalten unbefristet Beschäftigte, die nach drei Monaten entlassen werden, für jeden Monat, den sie im Dienst sind, zwei Tage Lohn, höchstens jedoch 12 Monatsgehälter - unabhängig von den Umständen ihrer Entlassung.
Arbeitnehmer, die nicht unter das Sozialversicherungsgesetz fallen (in der Regel in Bahrain arbeitende Ausländer), haben Anspruch auf eine Abfindung bei Dienstende, die sich nach der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit richtet.
Bis zu 3 Jahren: 15 Tage Gehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit
4+ Jahre: 30 Tage Gehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit
Bewährungszeiten
Die Bewährungszeit kann bis zu drei Monate dauern.