Bangladesch
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- Hauptstadt
Dhaka
- Währung
Bangladescher Taka (৳, BDT)
- Sprachen
Bengalisch
- Bevölkerung
161,376,708
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Prozesses
Arbeitsverträge können entweder nach Belieben oder bei Vorliegen eines triftigen Grundes gekündigt werden, z. B. bei Unehrlichkeit, Fahrlässigkeit, Betrug oder anderen arbeitsbezogenen Vergehen.
Kündigungsfrist
Arbeitgeber sind nur verpflichtet, Arbeitnehmern, die ohne Grund entlassen werden, vorher Bescheid zu geben. Diese Pflichtfrist reicht von 60 Tagen für allgemeine Arbeitnehmer bis zu 120 Tagen für Arbeitnehmer, die monatlich entlohnt werden.
Im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber: die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage für monatlich bezahlte Arbeitnehmer/innen und 14 Tage für andere Arbeitnehmer/innen (alternativ ist auch eine Abfindung möglich).
Im Falle einer Kündigung durch den Arbeitnehmer: Ein Zeitarbeitnehmer kann den Dienst kündigen, indem er dem Arbeitgeber schriftlich eine Kündigungsfrist von 30 Tagen im Falle eines monatlich bewerteten Arbeitnehmers bzw. von 14 Tagen bei anderen Arbeitnehmern einräumt (eine Abfindung ist ebenfalls eine Alternative).
Abgangsentschädigung
Die Gratifikation ist eine freiwillige Geldleistung, die ein Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers anbietet. Bei jeder Art von Trennung hat der/die Arbeitnehmer/in Anspruch auf eine "Abfindung" oder eine "Gratifikation" (falls vorhanden), je nachdem, welcher Betrag höher ist, wie es in den einschlägigen Bestimmungen des Bangladesh Labour Act, 2006 (im Folgenden als BLA bezeichnet) heißt.
Wenn ein Unternehmen kein Gratifikationssystem hat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei der Trennung eine Entschädigung gemäß dem BLA zu zahlen. Die Gratifikation oder Abfindung wird zusätzlich zu jeder Lohn-/Gehaltszahlung gezahlt, die aufgrund des Ausscheidens eines Arbeitnehmers aus verschiedenen Gründen anstelle einer Kündigung erfolgt.
Ein Arbeitnehmer hat nur dann Anspruch auf eine Gratifikation, wenn er länger als ein Jahr ununterbrochen in der Organisation tätig war. Mehr als 6 Monate Dienstzeit werden ab dem zweiten Jahr als 1 Jahr gewertet.