So einfach verwaltest du dein Team in Georgien
Einfache Einstellung in Georgien. Wir übernehmen für dein Team in Georgien die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Übersicht
Aktienoptionen für Mitarbeiter:innen in Georgien
Equity-Anreize sind ein wertvolles Mittel, um Top-Talent für dein Unternehmen anzuziehen, zu motivieren und zu binden. Sobald du jedoch über Grenzen hinweg einstellst, werden sie deutlich komplexer.
Remote ermöglicht dir, Non-qualified Stock Options (NSOs) deinen Mitarbeiter:innen in Georgien einfach anzubieten. Es gibt keine Compliance-Kopfschmerzen oder administrativen Hürden – nur Klarheit und Einfachheit für dich und dein Team in jedem Schritt.
Was sind NSOs?
Non-qualified Stock Options (NSOs) sind eine Form von Aktienanreiz. Sie geben deinen Mitarbeiter:innen das Recht, eine festgelegte Anzahl von Aktien deines Unternehmens zu einem festen Preis, dem Ausübungspreis, zu kaufen.
Das geschieht typischerweise nach Ablauf eines Vesting-Zeitraums, der häufig an die Verweildauer von Mitarbeiter:innen im Unternehmen gekoppelt ist. Daher sind NSOs ein gutes Mittel, um langfristige Bindung zu fördern und die Interessen der Mitarbeiter:innen mit den strategischen Zielen deines Unternehmens in Einklang zu bringen.
Wer kann NSOs in Georgien erhalten?
| Direkte Mitarbeiter:innen | EOR-Mitarbeiter:innen | Freelancer:innen | |
| Können NSOs erhalten? | Ja | Ja | Ja |
| Schwierigkeitsgrad | Einfach | Einfach | Mittel |
Es ist wichtig zu beachten, dass das Risiko einer Fehlklassifizierung von Freelancer:innen in Georgien steigen kann, wenn du ihnen Aktienoptionen gewährst, auch wenn dies nicht der primäre Faktor ist. Erfahre, wie Remote dich vor Fehlklassifizierung schützt.
Wie werden NSOs in Georgien besteuert?
In Georgien werden NSOs wie folgt besteuert:
| Direkte Mitarbeiter:innen | EOR-Mitarbeiter:innen | Freelancer:innen | |
| Bei Gewährung | Keine Besteuerung bei der Gewährung. | Keine Besteuerung bei der Gewährung. | Keine Besteuerung bei der Gewährung. |
| Bei Ausübung | Die Differenz zwischen dem fairen Marktwert der Aktien zum Zeitpunkt der Ausübung und dem von deinen Mitarbeiter:innen gezahlten Ausübungspreis wird als Arbeitslohn besteuert und gilt als geldwerter Vorteil. | Die Differenz zwischen dem fairen Marktwert der Aktien zum Zeitpunkt der Ausübung und dem von deinen EOR-Mitarbeiter:innen gezahlten Ausübungspreis wird als Arbeitslohn besteuert und gilt als geldwerter Vorteil. | Die Differenz zwischen dem fairen Marktwert der Aktien zum Zeitpunkt der Ausübung und dem von deinen Freelancer:innen gezahlten Ausübungspreis wird als Arbeitslohn besteuert und gilt als geldwerter Vorteil. |
| Beim Verkauf | Die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem fairen Marktwert der Aktien zum Zeitpunkt der Ausübung wird als Kapitalgewinn besteuert und unterliegt der lokalen Einkommensbesteuerung. Unter bestimmten Bedingungen können Gewinne von der Kapitalertragsteuer ausgenommen sein. | Die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem fairen Marktwert der Aktien zum Zeitpunkt der Ausübung wird als Kapitalgewinn besteuert und unterliegt der lokalen Einkommensbesteuerung. Unter bestimmten Bedingungen können Gewinne von der Kapitalertragsteuer ausgenommen sein. | Die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem fairen Marktwert der Aktien zum Zeitpunkt der Ausübung wird als Kapitalgewinn besteuert und unterliegt der lokalen Einkommensbesteuerung. Unter bestimmten Bedingungen können Gewinne von der Kapitalertragsteuer ausgenommen sein. |
Hinweis: Für Freelancer:innen ist die Besteuerung allgemein nicht vollständig geklärt, da Aktienoptionen ursprünglich nur für Mitarbeiter:innen geregelt waren. Die Besteuerung hängt häufig von der gewählten Rechtsform ab, in der Freelancer:innen ihre Tätigkeit ausüben.
Gibt es steuerliche Vorteile für deine Mitarbeiter:innen?
| Direkte Mitarbeiter:innen | EOR-Mitarbeiter:innen | Freelancer:innen |
| Du kannst deinen Mitarbeiter:innen erlauben, nicht gereifte Aktienoptionen vor Ablauf des Vesting-Zeitraums auszuüben. Das kann die Steuerlast verringern, ist aber schwer zu verwalten und kann zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern. | Du kannst deinen EOR-Mitarbeiter:innen erlauben, nicht gereifte Aktienoptionen vor Ablauf des Vesting-Zeitraums auszuüben. Das kann die Steuerlast verringern, ist aber schwer zu verwalten und kann zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern. | Du kannst deinen Freelancer:innen erlauben, nicht gereifte Aktienoptionen vor Ablauf des Vesting-Zeitraums auszuüben. Das kann die Steuerlast verringern, ist aber schwer zu verwalten und kann zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern. |
Voraussetzungen für die Nutzung von Remote Equity Advanced
Wenn du Remote Equity Advanced nutzen möchtest, um deinen in Georgien ansässigen Mitarbeiter:innen Aktienoptionen anzubieten, muss deine oberste Kapitalgesellschaft (d. h. deine Muttergesellschaft) in Delaware (USA) gegründet sein. Dein Unternehmen muss außerdem privat sein und darf nicht börsennotiert sein. Dein Unternehmen darf außerdem nicht börsennotiert sein.