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Freistellungsarten in Libanon

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Bezahlter Urlaub

Arbeitnehmer:innen im Libanon haben folgende bezahlte Urlaubsansprüche: - 1 bis 5 Jahre Betriebszugehörigkeit: 15 Arbeitstage - 5 bis 10 Jahre Betriebszugehörigkeit: 17 Arbeitstage - 10 bis 15 Jahre Betriebszugehörigkeit: 19 Arbeitstage - Über 15 Jahre Betriebszugehörigkeit: 21 Arbeitstage

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Gesetzliche Feiertage

Die gesetzlichen Feiertage im Libanon sind Daten mit nationaler, religiöser oder kultureller Bedeutung. Die Anzahl der Feiertage kann aufgrund des Mondkalenders, der sich auf einige religiöse Feiertage auswirkt, von Jahr zu Jahr leicht variieren.

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Krankschreibung

Der Erlass Nr. 11802 (zur Regelung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) dient zum Schutz von Arbeitnehmer:innen, die infolge ihrer Arbeitsbedingungen erkranken. Abgesehen davon erhalten Beschäftigte je nach Betriebszugehörigkeit Krankengeld, wie nachfolgend angegeben: - 3 Monate bis 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 15 Tage volle Lohnfortzahlung und 15 Tage Lohnfortzahlung in halber Höhe - 2 bis 4 Jahre Betriebszugehörigkeit: 1 Monat volle Lohnfortzahlung und 1 Monat Lohnfortzahlung in halber Höhe - 4 bis 6 Jahre Betriebszugehörigkeit: 1,5 Monate volle Lohnfortzahlung und 1,5 Monate Lohnfortzahlung in halber Höhe - 6 bis 10 Jahre Betriebszugehörigkeit: 2 Monate volle Lohnfortzahlung und 2 Monate Lohnfortzahlung in halber Höhe - Über 10 Jahre Betriebszugehörigkeit: 2,5 Monate volle Lohnfortzahlung und 2,5 Monate Lohnfortzahlung in halber Höhe

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Mutterschaftsurlaub

Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf 10 Wochen Mutterschaftsurlaub (bei voller Lohnfortzahlung), der vor oder nach der Entbindung beginnen kann.

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Vaterschaftsurlaub/Elternzeit

Väter haben Anspruch auf 3 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub.

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Freistellung bei Trauerfällen

Im Falle des Todes von unmittelbaren Familienangehörigen haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf 2 Tage bezahlten Urlaub.

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Urlaub bei Heirat

Arbeitnehmer:innen erhalten bei Eheschließung 1 Woche bezahlten Urlaub. Dieser darf während der Beschäftigungszeit in einem Unternehmen nur 1 Mal beansprucht werden.