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Payroll-Services in Uruguay

Uruguay verfügt über eine stabile Wirtschaft mit wichtigen Branchen in Landwirtschaft, Technologie und Dienstleistungen. Arbeitgeber in Uruguay müssen die nationalen Arbeitsgesetze, Steuervorschriften und Sozialversicherungsbeiträge einhalten, um die Verwaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnung korrekt umzusetzen. Das Verständnis dieser Vorschriften ist entscheidend für reibungslose Payroll-Abläufe und rechtliche Compliance.

Payroll-Aufschlüsselung in Uruguay

Arbeitgeber in Uruguay müssen die nationalen Vorschriften zur Lohn- und Gehaltsabrechnung in Bezug auf Löhne, Steuern und Sozialbeiträge einhalten. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Gehaltsbestandteile:

Mindestlohn und Arbeitszeit

  • Mindestlohn: Stand 2024 beträgt der nationale Mindestlohn in Uruguay 22.268 UYU pro Monat.
  • Auszahlungsrhythmus : Gehälter werden in der Regel monatlich ausgezahlt, in manchen Branchen sind zweiwöchentliche Zahlungen zulässig.
  • Standardarbeitszeit: Die normale Arbeitswoche in Uruguay beträgt 44 bis 48 Stunden, je nach Sektor.
  • Überstunden: Mitarbeiter:innen haben Anspruch auf Überstundenvergütung. Üblicherweise wird diese mit 150 % des regulären Lohns für zusätzliche Stunden und 200 % für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen oder Ruhetagen berechnet.

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

  • Persönliche Einkommensteuer (IRPF): Uruguay hat ein progressives Steuersystem mit Sätzen von 0 % bis 36 %, abhängig vom Einkommen.
  • Arbeitgeberbeiträge:
    • Sozialversicherung (BPS – Banco de Previsión Social): Arbeitgeberbeiträge liegen zwischen 7,5 % und 12,625 % des Gehalts von Mitarbeiter:innen, je nach Branche.
    • Nationale Krankenversicherung (FONASA): Arbeitgeberbeiträge betragen 5 % bis 6 % des Bruttogehalts der Mitarbeiter:innen.
  • Arbeitnehmer:innenbeiträge:
    • Sozialversicherung (BPS): Arbeitnehmer:innen zahlen 15 % ihres Bruttogehalts.
    • Nationale Krankenversicherung (FONASA): Arbeitnehmer:innen zahlen zwischen 3 % und 8 %, abhängig vom Einkommen und den Angehörigen.
  • Körperschaftsteuer (IRAE): Der Körperschaftsteuersatz in Uruguay beträgt 25 %.
  • Steuermeldung: Arbeitgeber müssen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabgaben regelmäßig bei der Banco de Previsión Social (BPS) und der Dirección General Impositiva (DGI) melden.

Payroll-Compliance in Uruguay

  • Beschäftigungsverträge: Verträge müssen schriftlich ausgestellt werden und Angaben zu Gehalt, Arbeitszeit und Leistungen enthalten.
  • Lohnabzüge: Arbeitgeber müssen genaue Abzüge für Einkommensteuer, Sozialversicherung und Krankenversicherung sicherstellen.
  • Urlaubsanspruch: Mitarbeiter:innen haben Anspruch auf 20 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr plus gesetzliche Feiertage.
  • Arbeitgeber müssen über Änderungen des uruguayischen Arbeitsrechts, der Steuersätze und der Beitragspflichten informiert bleiben, um Strafen zu vermeiden.

Payroll in Uruguay mit Remote verwalten

Die Verwaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnung in Uruguay erfordert sorgfältige Beachtung von Steuergesetzen, arbeitsrechtlichen Vorschriften und Sozialversicherungsbeiträgen. Du musst über Steuersätze, Lohnvorschriften und Meldefristen informiert bleiben, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten und Strafen zu vermeiden.

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