Vermeide Scheinselbstständigkeit

Auf der ganzen Welt gehen Behörden immer schärfer gegen Scheinselbstständigkeit vor. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen und große Risiken für dein Unternehmen.

Wie hoch ist dein Scheinselbstständigkeitsrisiko?

Mit unserem kostenlosen Beurteilungstool kannst du das Risiko für dein Unternehmen berechnen – und erfährst, was du tun kannst. Wir benötigen dazu keine Finanz- oder Personaldaten. Alle Angaben sind streng vertraulich und werden nicht an Dritte weitergegeben.

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Arbeitest du mit selbstständigen Auftragnehmer:innen in Ländern zusammen, in denen dein Unternehmen Niederlassungen hat?

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Können deine Auftragnehmer:innen frei über ihre Arbeitszeiten entscheiden?

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Können deine Auftragnehmer:innen frei entscheiden, wie sie eine Aufgabe erledigen?

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Sind die Verträge mit deinen Auftragnehmer:innen zeitlich begrenzt?

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Geben deine Auftragnehmer:innen offiziell an, selbständig zu sein?

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Sind einige deiner Auftragnehmer:innen weisungsbefugt gegenüber Angestellten oder anderen Auftragnehmer:innen?

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Arbeiten deine Auftragnehmer:innen auch für andere Auftraggeber?

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Wie rechnen deine Auftragnehmer:innen ihre Auslagen ab?

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Wie werden deine Auftragnehmer:innen bezahlt?

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Haben deine Auftragnehmer:innen Berufshaftpflicht-, Rechtsschutz- oder ähnliche Versicherungen abgeschlossen?

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist Scheinselbstständigkeit?

  • Sollte ich mir um Scheinselbstständigkeit Sorgen machen?

  • Wann gilt ein Arbeitsverhältnis als Scheinselbstständigkeit?

  • Wie reduziere ich das Risiko von Scheinselbstständigkeit in meinem Unternehmen?

Was ist Scheinselbstständigkeit?

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen eine Arbeitskraft ungerechtfertigterweise als selbstständige:n Auftragnehmer:in behandelt und nicht als Mitarbeiter:in. Das hat zur Folge, dass Lohnsteuern und Sozialabgaben nicht bezahlt werden und die Arbeitskraft nicht die Rechte erhält, die ihr von Gesetzes wegen zustehen.

Freie Auftragnehmer:innen sind eine sehr gute Lösung zur Abdeckung eines temporären Bedarfs. Sie sollten aber per Definition nicht für andere Mitarbeiter:innen oder größere Projekte verantwortlich sein. Außerdem sollten Auftragnehmer:innen keine festen Arbeitszeiten haben und auch für andere Kunden arbeiten.

Kennst du die Falle der Scheinselbständigkeit?

Einige Unternehmen nutzen selbstständige Auftragnehmer:innen als „Pseudo-Angestellte“. Sie bezahlen sie als Auftragnehmer:innen, obwohl sie unter örtlichem Recht wahrscheinlich als Angestellte eingestuft werden müssten. Diese „Pseudo-Angestellten“ sind feste Mitglieder der Belegschaft und ihre Arbeit und Arbeitsbedingungen werden vom Unternehmen vorgegeben, obwohl sie Verträge als Auftragnehmer:innen unterschrieben haben. Das sind perfekte Voraussetzungen für ein Verfahren wegen Scheinselbstständigkeit.

Sollte ich mir um Scheinselbstständigkeit Sorgen machen?

Bei Scheinselbstständigkeit drohen schwerwiegende Konsequenzen, ganz egal ob sie absichtlich herbeigeführt wurde oder nicht. Unternehmen riskieren nicht nur empfindliche Strafen, sondern auch hohe Steuernachzahlungen. Auch den Arbeitnehmer:innen gegenüber können Verpflichtungen entstehen, etwa in Form von entgangenen Gehältern und Zusatzleistungen. Zudem besteht die Gefahr, dass die geschädigten Arbeitnehmer:innen, ihre Berufsverbände oder gewerkschaftliche Vertretungen dich verklagen.

Wusstest du, dass in den letzten Jahren Unternehmen jeder Form und Größe Strafen wegen Scheinselbständigkeit zahlen mussten?
  • Im Vereinigten Königreich musste Uber alle Fahrer:innen von Auftragnehmer:innen in Mitarbeiter:innen umwandeln. Dieser Rechtsstreit sorgte für viel Aufsehen in der Presse und dauerte ganze fünf Jahre.

  • Ein weiterer Fall ist der des US-amerikanischen Logistikunternehmens Swift Transportation, das nach einem zehnjährigen Gerichtsverfahren über 10 Millionen US-Dollar Schadensersatz an 20.000 Arbeitnehmer:innen zahlten musste, die es falsch klassifiziert hatte.

Nicht zuletzt bedeuten arbeitsrechtliche Vergehen immer auch einen Reputationsschaden für Unternehmen: Kunden können sich abwenden, und dringend benötigte Fachkräfte suchen sich möglicherweise einen anderen Arbeitgeber. Auch wenn in einem Unternehmen derzeit noch kein Risiko besteht, ist es wichtig, für die Zukunft vorzusorgen und von Anfang an in allen Ländern rechtlich unbedenkliche Beschäftigungspraktiken zu verfolgen.

Wann gilt ein Arbeitsverhältnis als Scheinselbstständigkeit?

Die Steuerbehörde der USA formuliert es so: „Jede Person, die Leistungen für dich erbringt, ist angestellt, wenn du sowohl das Ergebnis als auch die Art der Leistungserbringung bestimmen kannst. Das gilt selbst dann, wenn du der Person eine gewisse Handlungsfreiheit einräumst. Entscheidend ist, dass du das Recht hast, die Details der Leistungserbringung zu bestimmen.“ Die Regeln, was genau ein Angestelltenverhältnis ausmacht, sind nicht überall auf der Welt gleich. Aber es gibt eine Reihe von Kriterien, die standortunabhängig darauf schließen lassen, ob ein Risiko der Scheinselbstständigkeit besteht.

Schütze dich vor Scheinselbstständigkeit

Auch wenn Scheinselbstständigkeit im In- und Ausland ein wichtiges Thema ist, sollte es dich nicht davon abhalten, in die Vergrößerung deines Teams zu investieren. Mit einer globalen HR-Plattform wie Remote reduzierst du das Risiko signifikant.

Remote beobachtet die relevante Gesetzgebung in den einzelnen Ländern und sagt dir rechtzeitig Bescheid, wenn Handlungsbedarf besteht. Registriere dich jetzt, um dein Unternehmen zu schützen und deine internationale Expansion auf sichere Beine zu stellen.

Nähere Informationen findest du in unserem Expertenleitfaden zur Scheinselbstständigkeit.

Häufige Kriterien zur Klassifizierung von Arbeitskräften

Stelle dir diese Fragen, um zu bestimmen, ob eine Arbeitskraft als selbstständig eingestuft werden kann:

  • Wie erfolgt die Bezahlung?

  • Wie wichtig ist die Arbeit?

  • Wie lange besteht das Arbeitsverhältnis bereits?

  • Bekleidet die Arbeitskraft eine Führungsrolle im Team?

  • Wie erfolgt die Bezahlung?

  • Wie wichtig ist die Arbeit?

  • Wie lange besteht das Arbeitsverhältnis bereits?

Unser Tool zur Risikobeurteilung hilft dir, deine individuelle Situation und dein mögliches Risiko besser einzuschätzen.

Wie reduziere ich das Risiko von Scheinselbstständigkeit in meinem Unternehmen?

Es gibt ein paar einfache Maßnahmen, um das Risiko in deinem Unternehmen zunächst zu bestimmen und wenn nötig zu reduzieren.

  • Analysiere deine aktuelle Situation

    Wenn du bereits mit selbständigen Auftragnehmer:innen arbeitest, prüfe euer Geschäftsverhältnis noch einmal auf Herz und Nieren. Beantworte einige einfache Fragen in unserem kostenlosen Tool und erhalte eine Einschätzung deines aktuellen Risikos.

  • Lerne die Regeln

    Mach dich mit den arbeitsrechtlichen Vorschriften im jeweiligen Land vertraut, bevor du mit selbstständigen Auftragnehmer:innen zusammenarbeitest. Nutze Remote für das Onboarding, die Verwaltung und die Bezahlung – und profitiere von unseren kostenlosen Gesetzesleitfäden.

  • Rechtssichere Verträge

    Verwende unbedingt Verträge, die die lokale Gesetzgebung im Land deiner Auftragnehmer:innen erfüllen. Weltweite Standardverträge sind nicht gut genug. Unsere Rechtsexpert:innen haben für jedes Land eigene Vertragsvorlagen ausgearbeitet, die du in der Remote-Plattform einsehen, anpassen und unterzeichnen kannst.

  • Nutze einen Employer of Record

    Wenn für deine Auftragnehmer:innen ein hohes Risiko der Scheinselbstständigkeit besteht, solltest du ihnen eine Festanstellung anbieten. Das ist relativ einfach, wenn sie im Inland leben. Im Ausland wird es ein wenig komplizierter. Über einen Employer of Record kannst du deine Auftragnehmer:innen einstellen und Steuern und Benefits bezahlen, ohne eigene Niederlassungen eröffnen zu müssen. Remote ist die Lösung der Wahl für führende internationale Unternehmen jeder Größe und wir helfen auch dir gerne, deine internationalen Auftragnehmer:innen einzustellen.

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