So einfach verwaltest du dein Team in Armenien
Einfache Einstellung in Armenien. Wir übernehmen für dein Team in Armenien die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Übersicht
Freistellungsarten in Armenien
Der bezahlte Urlaub beträgt 20 Tage für Beschäftigte mit einer 5-Tage-Woche und 24 Tage für Beschäftigte mit einer 6-Tage-Woche. Ein verlängerter Jahresurlaub von bis zu 25 Arbeitstagen wird bestimmten Kategorien von Beschäftigten gewährt, deren Arbeit mit großer nervlicher, emotionaler oder intellektueller Belastung bzw. hohem beruflichen Risiko verbunden ist. Alle Beschäftigten haben außerdem Anspruch auf 12 bezahlte Feiertage pro Jahr.
Werdende und neue Mütter erhalten in den meisten Fällen insgesamt 140 Tage Mutterschaftsurlaub. Dieser darf 70 Tage vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnen und erstreckt sich dann für weitere 70 Tage nach der Geburt. Bei Geburtskomplikationen verlängert sich der Urlaub nach der Geburt auf 85 Tage, insgesamt also auf 155 Tage. Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich der Mutterschaftsurlaub auf insgesamt 180 Tage. Die Beschäftigten erhalten während ihres Urlaubs 100 % ihres Durchschnittsgehalts, wobei die Obergrenze beim fünffachen Mindestlohn liegt.
Väter in Armenien haben Anspruch auf 5 Tage bezahlten Urlaub bei 100 % ihres Durchschnittsgehalts. Alle 5 Tage müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt genutzt werden. Armenien erkennt derzeit keine gleichgeschlechtlichen Partnerschaften an. Daher haben Eltern in gleichgeschlechtlichen Beziehungen keinen Anspruch auf Urlaub. Unternehmen können freiwilligen bezahlten Elternurlaub bieten.
Neue Eltern in Armenien haben unter Umständen Anspruch auf unbezahlten Elternurlaub, bis das Kind das erste Lebensjahr vollendet hat.
Arbeitgeber gewähren bezahlten Krankenurlaub vom 2. bis zum 5. Krankheitstag. Nach dem 6. Tag krankheitsbedingter Abwesenheit werden die Zahlungen unter Umständen von der Sozialversicherung übernommen.
Bei Krankschreibung infolge einer arbeitsbedingten Verletzung oder Krankheit haben die Beschäftigten Anspruch auf ihre regulären Bezüge, bis sie wieder arbeitsfähig sind. Bei Erkrankungen, die nicht mit der Arbeit zusammenhängen, haben Beschäftigte das Recht, an ihren Arbeitsplatz und zu ihrem bisherigen Gehalt zurückzukehren, sofern sie nicht länger als 120 aufeinanderfolgende Tage (bzw. 140 Tage im vorhergehenden Jahr) krankheitsbedingt abwesend waren.