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- Übersicht
Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Italien
Italienische Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis grundsätzlich auf folgende Weise beenden:
- Fristlose Entlassung aus triftigen Gründen, etwa wegen Diebstahl oder anderen schwerwiegenden Fehlverhaltens
- Ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist aus subjektiven Gründen, darunter die Nichteinhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten durch den oder die Arbeitnehmer:in
Kündigungsfristen werden in Tarifverträgen festgelegt und hängen von der Beschäftigungsdauer ab. Dies gilt nicht für befristete Arbeitsverträge.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält der Arbeitnehmer den sogenannten TFR (Trattamento di fine rapporto), einen Teil des Arbeitnehmerlohns, dessen Auszahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgeschoben wird. Der/die Arbeitnehmer/in kann wählen, ob er/sie sie am Ende des Arbeitsverhältnisses erhält oder ob er/sie sie monatlich in einen persönlichen Rentenfonds einzahlt.
Die gesetzlichen Probezeiten in Italien betragen 45-60 Tage für Mitarbeiter, die keine Führungsaufgaben haben, und sechs Monate für alle anderen Mitarbeiter. Die geltenden Probezeiten sind in der Regel im nationalen Tarifvertrag des Arbeitgebers festgelegt.