Lettland
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- Hauptstadt
Riga
- Währung
Euro (€, EUR)
- Sprachen
Lettisch
- Bevölkerung
1,907,675
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Prozesses
Arbeitgeber können Beschäftigte wegen persönlicher Vorlieben und schweren Fehlverhaltens entlassen. Arbeitnehmer/innen, die wegen Fehlverhaltens entlassen werden, müssen vorher gewarnt werden und die Möglichkeit haben, ihr Verhalten zu erklären.
Außerdem können Beschäftigte Anspruch auf eine Abfindung haben, wenn sie aus persönlichen Gründen entlassen werden, d.h. ohne dass sie sich eines Fehlverhaltens schuldig gemacht haben.
Kündigungsfrist
Kündigungsfristen für Arbeitnehmer
- 1 Monat ist die maximale Kündigungsfrist
- Die Beschäftigten haben das Recht, fristlos zu kündigen, wenn sie moralisch nicht in der Lage sind, die von ihnen erwartete Arbeit zu leisten.
Kündigungsfristen für Arbeitgeber
- 10 Tage in Fällen von Vertragsbruch oder Langzeiterkrankung.
- 1 Monat bei Entlassungen, der Auflösung eines Unternehmens, dem Fehlen der erforderlichen Fähigkeiten oder der Rückkehr eines Ersatzarbeitnehmers.
- 2 Monate in Fällen, in denen die Kündigung nicht auf einen Vertragsbruch zurückzuführen ist und die Person arbeitsunfähig ist.
- Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn ein Vertrauensverlust, Alkohol- oder Drogenkonsum während der Arbeitszeit oder eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Abgangsentschädigung
Die Abfindung nach lettischem Recht hängt von der Betriebszugehörigkeit ab, das heißt:
Bis zu fünf Dienstjahre: ein Monatsgehalt
Fünf bis zehn Dienstjahre: zwei Monatsgehälter
10 - 20 Dienstjahre: drei Monatsgehälter
20+ Dienstjahre: vier Monatsgehälter
Bewährungszeiten
In Lettland variiert die Höchstdauer der Probezeit je nach Art und Dauer des Arbeitsvertrags.
- Befristete Vereinbarung von 6 Monaten oder weniger: Die Probezeit ist auf 1 Monat festgelegt
- Befristete Vereinbarung zwischen 6 Monaten und 1 Jahr: Maximal 2 Monate
- Befristete Vereinbarung länger als 1 Jahr: Maximal 3 Monate
- Unbefristete Vereinbarung: Maximal 3 Monate