So einfach verwaltest du dein Team in Malta
Einfache Einstellung in Malta. Wir übernehmen für dein Team in Malta die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
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Freistellungsarten in Malta
Beschäftigte, die in einer 40 Stunden‑Woche arbeiten, haben Anspruch auf 192 Arbeitsstunden (24 Arbeitstage) Freizeit zuzüglich acht Stunden für jeden gesetzlichen Feiertag, der auf ein Wochenende fällt. Die Basis von 192 Stunden entspricht 24 Tagen, berechnet mit täglich acht Arbeitsstunden. Zum Beispiel erhielten alle Beschäftigten 2021 mindestens 216 Stunden gesetzlich garantierten Urlaub. Das ergab sich aus der Basis von 192 Stunden plus drei Feiertagen (à 8 Stunden), die auf ein Wochenende fielen. Wenn Beschäftigte jedoch im Durchschnitt weniger als acht Stunden pro Tag arbeiten, lässt sich der Grundurlaubsanspruch berechnen, indem die durchschnittlich geleisteten täglichen Arbeitsstunden mit 24 multipliziert werden. Beschäftigte, die weniger als ein Jahr bei einem Arbeitgeber gearbeitet haben, haben Anspruch auf bezahlten Urlaub im Verhältnis zur Dauer ihrer Beschäftigung.
Beschäftigte haben Anspruch auf die 14 nationalen Feiertage mit voller Bezahlung. Fällt ein nationaler Feiertag auf einen arbeitsfreien Tag, haben Beschäftigte Anspruch auf acht Arbeitsstunden (also einen Arbeitstag) als Ausgleich.
Die maltesische Sozialversicherungsbehörde übernimmt einen Großteil der finanziellen Verpflichtung für Krankheitsleistungen der Beschäftigten. Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber entweder: - dem erkrankten Beschäftigten in den ersten drei Tagen der Krankheit den normalen Bruttolohn zahlen und danach den Bruttolohn abzüglich der von der Regierung gezahlten Krankheitsleistung zahlen, oder - den Beschäftigten vollständig bezahlen und sich die von der Sozialversicherungsbehörde gezahlten Krankheitsleistungen erstatten lassen. Im Wesentlichen zahlt die Sozialversicherungsbehörde ein Krankengeld, während die Beschäftigten die Differenz zwischen diesem Betrag und ihrem normalen Lohn erhalten. Ansprüche auf Krankheitsleistungen können bis zu 156 Tage gezahlt werden und können auf 468 Tage innerhalb von zwei Jahren verlängert werden, je nach Entscheidung des medizinischen Ausschusses.
Schwangere oder frisch entbundene Beschäftigte haben Anspruch auf insgesamt 18 Wochen Mutterschaftsurlaub. Davon zahlt der Arbeitgeber während der ersten 14 Wochen ein Mutterschaftsgeld von 97,84 € pro Woche (etwa 391,36 € pro Monat). In den anschließenden vier Wochen zahlt der Staat ein Mutterschaftsgeld von 179,33 € pro Woche.
Derzeit enthält das maltesische Arbeitsrecht keine Regelungen zum Vaterschaftsurlaub. Viele internationale Arbeitgeber bieten jedoch ergänzende Zusatzleistungen, darunter Elternzeitregelungen, um Partner:innen zu unterstützen.