Demo vereinbaren
Demo vereinbaren

Buche eine Demo und erlebe Remote in Aktion

Verwalte, bezahle und gewinne globale Talente auf einer zentralen Plattform

051-check-star-stamp

Erfolgreich eingereicht!

Falls du einen Gesprächstermin vereinbart hast, findest du in der E-Mail weitere Einzelheiten sowie Informationen zur Umbuchung. Andernfalls wird sich ein:e Vertreter:in binnen 24–48 Stunden mit dir in Verbindung setzen.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Marokko

termination_process
Beendigung des Prozesses

Arbeitsverträge können gekündigt werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt, wie z.B. Unehrlichkeit, Fahrlässigkeit, Betrug oder andere arbeitsbezogene Vergehen, und sollten vorher angekündigt werden.

termination_process
Kündigungsfrist

Die Kündigungsfristen nach marokkanischem Recht hängen von der Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers ab, d.h. davon, wie lange er bereits bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist.

Kündigungsfristen für leitende Angestellte

  • 1 Monat: bis zu 1 Jahr der Beschäftigung
  • 2 Monate: 1 - 5 Jahre Beschäftigung
  • 3 Monate: Mehr als 5 Jahre Beschäftigung

Kündigungsfristen für nicht leitende Angestellte

  • 8 Tage: Bis zu einem Jahr der Beschäftigung
  • 1 Monat: 1 - 5 Jahre Beschäftigung
  • 2 Monate: 5+ Jahre Beschäftigung
termination_process
Abgangsentschädigung

Die Beschäftigten haben Anspruch auf eine Abfindung, nachdem sie mindestens sechs Monate beim Arbeitgeber gearbeitet haben, und zwar entsprechend ihrer Betriebszugehörigkeit.

  • Die ersten fünf Jahre der Beschäftigung: 96 Stunden Lohn
  • 6 - 10 Jahre Beschäftigung: 144 Stunden Lohn
  • 11 - 15 Jahre Beschäftigung: 192 Stunden Lohn
  • 15+ Jahre Beschäftigung: 240 Stunden Lohn
termination_process
Bewährungszeiten

Bewährungszeiten sind zulässig und können einmal verlängert werden. Bei unbefristeten Verträgen beträgt die anfängliche Laufzeit:

- 3 Monate für Führungskräfte

- 1 1/2 Monate für Angestellte

- 15 Tage für Arbeiterinnen und Arbeiter

Befristete Verträge können Probezeiten von bis zu einem Tag pro Vertragswoche haben, mit einer Obergrenze von 2 Wochen für Verträge von weniger als sechs Monaten und einer Obergrenze von einem Monat für Verträge von mehr als sechs Monaten.