So einfach verwaltest du dein Team in Schweden
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Freistellungsarten in Schweden
Arbeitnehmer:innen in Schweden haben Anspruch auf 25 Tage bezahlten Urlaub im Jahr. Dies gilt für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte. Arbeitgeber müssen verpflichtend dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten die Urlaubstage auch tatsächlich nehmen. Sollte dies aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, können ungenutzte Urlaubstage für maximal fünf Jahre auf das nächste Jahr übertragen werden.
Schweden hat eine der großzügigsten Elternurlaubsregelungen der Welt. Mütter und Väter haben Anspruch auf 480 Tage Elternurlaub zu 80 % ihres regulären Arbeitsentgelts (für das eine Obergrenze gilt). Im Falle von Mehrlingsgeburten können Eltern zusätzliche 180 Tage Urlaub nehmen.
Arbeitgeber in Schweden müssen während der ersten 14 Tage Krankenstand 80 % Gehaltsfortzahlung leisten. Dauert der Krankenstand länger an, müssen die Beschäftigten bei der schwedischen Sozialversicherungsanstalt einen Antrag auf Langzeitkrankengeld stellen.
Beim Tod von Familienangehörigen besteht generell Anspruch auf Trauerurlaub. Die konkrete Anzahl der Tage wird im Arbeitsvertrag festgelegt.
Je nach Arbeitsvertrag können Arbeitnehmer in Schweden auch Anspruch auf weitere Arten von bezahltem oder geschütztem Urlaub haben: - Pflege eines kranken Kindes - Pflege von Angehörigen - Bildungsurlaub - Freistellung für unternehmerische Tätigkeiten - Trauerurlaub - Freistellung für Militärdienst