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Freistellungsarten in Slowakei

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Bezahlter Urlaub

Nach dem slowakischen Arbeitsgesetz ist der Jahresurlaubsanspruch von unterschiedlichen Kriterien wie Alter, persönlichen Umständen, Berufsbild und geistigen oder körperlichen Berufsanforderungen abhängig. - 4 Wochen: allgemeingültiger Mindesturlaub - 5 Wochen: Arbeitnehmer:innen ab 33 Jahren - 8 Wochen: Bildungspersonal an Schulen und Hochschulen Arbeitnehmer:innen, die weniger als 60 Tage gearbeitet haben, steht 1/12 des betreffenden Jahresanspruchs zu.

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Gesetzliche Feiertage

Mit Ausnahme einiger weniger kritischer Industriebereiche genießen Beschäftigte bezahlte Freistellung an den 14 nationalen Feiertagen. Arbeitgebern ist es zudem verboten, ihre Beschäftigten zur Feiertagsarbeit anzuhalten.

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Krankenurlaub

Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Krankenurlaub mit teilweiser Lohnfortzahlung. In den ersten drei Tagen einer krankheitsbedingten Abwesenheit erhalten Arbeitnehmer:innen 25 % ihres regulären Gehalts vom Arbeitgeber; anschließend und bis zum 10. Tag erhöhen sich die Bezüge auf 55 %. Ab dem 11. Tag besteht Anspruch auf Krankengeld von der Sozialversicherung in Höhe von 55 % des Gehalts.

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Mutterschaftsurlaub

Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf 37 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, der frühestens 8 Wochen vor dem Geburtstermin beginnt und mit 75 % ihres regulären Gehalts vergütet wird. Wenn die Neugeborenenbetreuung von einer anderen Person als der Mutter übernommen wird und diese ebenfalls eine versicherte Arbeitnehmerin ist, erhält sie 28 Tage bezahlten Urlaub. Die slowakische Mutterschaftsurlaubsregelung berechtigt nur eine versicherte Person zum Bezug von Mutterschaftsgeld, d. h. entweder die Mutter oder eine andere versicherte Arbeitnehmerin. Der Mutterschaftsurlaub wird von der Sozialversicherung in Höhe von 75 % des Bruttotageslohns vergütet.

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Vaterschaftsurlaub/Elternzeit

Partner von Gebärenden haben Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub, der bis zum Ende des Urlaubs der Mutter dauert. Außerdem können Eltern eine vollständige Freistellung beantragen, bis ihr Kind drei Jahre alt ist (bzw. sechs Jahre, wenn das Kind eine Behinderung hat). In diesem Fall erhalten sie ein Elterngeld in Höhe von 203,20 € pro Monat.

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Sonderurlaub

- Adoptionsurlaub: Paare, die Kinder adoptieren oder in Pflege nehmen, haben Anspruch auf 28 Wochen bezahlten Urlaub, Alleinerziehende auf 31 Wochen und Eltern mit zwei oder mehr Kindern auf 37 Wochen. - Trauerurlaub: Nach dem von Ehepartner:innen oder Kindern haben Beschäftigte Anspruch auf bis zu 3 Tage bezahlte Freistellung.

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Slowakische Sonderregelungen

- Arbeitnehmer:innen haben gesetzlichen Anspruch auf einen Essenszuschuss. - Auch wenn es keine gesetzliche Vorschrift dazu gibt, sind ein 13. und auch ein 14. Monatsgehalt in der Slowakei üblich. - Arbeitsstunden, die über 40 Stunden pro Woche hinausgehen, unterliegen einem Überstundenzuschlag von 125 % des Bruttogehalts. - Samstagsarbeit wird mit 150 % des Bruttogehalts abgegolten. - Bei Sonntagsarbeit besteht Anspruch auf 200 % des Bruttogehalts. - Für Nachtarbeit muss 140 % des Bruttolohns bezahlt werden.