So einfach beschäftigst und bezahlst du Mitarbeiter:innen in

Südafrika
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Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Südafrika muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Südafrika die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor ManagementPayroll
  • Hauptstadt

    Pretoria (Exekutive), Bloemfontein (Judikative), Kapstadt (Legislative)

  • Währung

    Südafrikanischer Rand (R, ZAR)

  • Sprachen

    Englisch and 10 weitere offizielle Sprachen

  • Bevölkerung

    59,622,350

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor ManagementPayroll
South Africa

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ablauf einer Kündigung

Südafrikanische Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht grundlos entlassen. Gemäß dem südafrikanischen Gesetz über Arbeitsbeziehungen (Labour Relations Act) haben Arbeitnehmer:innen das Recht auf eine „faire Entlassung“.

Arbeitsverhältnisse können aus folgenden Gründen beendet werden:

  • Fristlose Entlassung wegen Fehlverhaltens (z. B. Diebstahl oder anderes schwerwiegendes Fehlverhalten)

  • Entlassung wegen Unvermögen, üblicherweise nach der Möglichkeit, die Leistungsanforderungen zu erfüllen

  • Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Kündigungsfrist

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber hängt von der Beschäftigungsdauer ab:

  • Beschäftigungsdauer von bis zu 6 Monaten: 1 Woche

  • Beschäftigungsdauer zwischen 6 Monaten und 1 Jahr: 2 Wochen

  • Beschäftigungsdauer von über 1 Jahr: 4 Wochen

Bewährungszeiten

Probezeiten sind zulässig und müssen von der Länge her angemessen sein, um festzustellen, ob der Arbeitnehmer für die Stelle geeignet ist. 3 bis 6 Monate sind durchaus üblich.