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Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Suedafrika

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Ablauf einer Kündigung

Südafrikanische Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht grundlos entlassen. Gemäß dem südafrikanischen Gesetz über Arbeitsbeziehungen (Labour Relations Act) haben Arbeitnehmer:innen das Recht auf eine „faire Entlassung“.

Arbeitsverhältnisse können aus folgenden Gründen beendet werden:

  • Fristlose Entlassung wegen Fehlverhaltens (z. B. Diebstahl oder anderes schwerwiegendes Fehlverhalten)
  • Entlassung wegen Unvermögen, üblicherweise nach der Möglichkeit, die Leistungsanforderungen zu erfüllen
  • Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses

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Kündigungsfrist

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber hängt von der Beschäftigungsdauer ab:

  • Beschäftigungsdauer von bis zu 6 Monaten: 1 Woche
  • Beschäftigungsdauer zwischen 6 Monaten und 1 Jahr: 2 Wochen
  • Beschäftigungsdauer von über 1 Jahr: 4 Wochen

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Abgangsentschädigung
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Bewährungszeiten

Probezeiten sind zulässig und müssen von der Länge her angemessen sein, um festzustellen, ob der Arbeitnehmer für die Stelle geeignet ist. 3 bis 6 Monate sind durchaus üblich.