So einfach verwaltest du dein Team in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Einfache Einstellung in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Wir übernehmen für dein Team in den Vereinigten Arabischen Emiraten die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.- Übersicht
Payroll-Services in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) verfügen über eine florierende Wirtschaft mit Schlüsselbranchen in Öl und Gas, Finanzwesen, Tourismus und Technologie. Arbeitgeber in den Vereinigten Arabischen Emiraten müssen die nationalen Arbeitsgesetze und Vorschriften einhalten, um eine ordnungsgemäße Verwaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnung sicherzustellen. Dazu gehören Abfindungen bei Vertragsende, Arbeitsverträge und steuerliche Verpflichtungen. Das Verständnis dieser Regelungen ist entscheidend für reibungslose Payroll-Prozesse und rechtliche Compliance.
Payroll-Aufschlüsselung in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Arbeitgeber in den Vereinigten Arabischen Emiraten müssen die nationalen Vorschriften zur Lohn- und Gehaltsabrechnung in Bezug auf Löhne, Leistungen und Sozialversicherungsbeiträge einhalten. Nachfolgend ein Überblick über wichtige Payroll-Bestandteile:
Mindestlohn und Arbeitszeit
- Mindestlohn: In den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es keinen offiziell festgelegten Mindestlohn, die Löhne müssen jedoch den Arbeitsverträgen und Branchenstandards entsprechen.
- Auszahlungsrhythmus: Gehälter werden in der Regel monatlich ausgezahlt.
- Standardarbeitszeit: Die normale Arbeitswoche in den Vereinigten Arabischen Emiraten beträgt 48 Stunden, üblicherweise verteilt auf sechs Tage, wobei Freitag in den meisten Branchen ein Ruhetag ist.
- Überstunden: Mitarbeiter:innen haben Anspruch auf Überstundenvergütung in Höhe von 125 % des regulären Stundenlohns für Mehrarbeit und 150 % für Arbeiten zwischen 21:00 Uhr und 04:00 Uhr. Arbeit an Feiertagen wird mit 200 % vergütet.
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
- Persönliche Einkommensteuer: In den Vereinigten Arabischen Emiraten wird keine persönliche Einkommensteuer von Mitarbeiter:innen erhoben.
- Arbeitgeberbeiträge:
- Pensionsbeiträge (nur für Staatsangehörige der VAE und des GCC): Arbeitgeberbeiträge betragen 12,5 % bis 15 % des Bruttogehalts der Mitarbeiter:innen.
- Arbeitsplatzversicherung: Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Arbeitsplatzversicherung und weitere Leistungen bereitzustellen.
- Arbeitnehmer:innenbeiträge:
- Pensionsbeiträge (nur für Staatsangehörige der VAE und des GCC): Mitarbeiter:innen tragen 5 % ihres Bruttogehalts.
- Körperschaftsteuer: Seit 2023 gilt in den Vereinigten Arabischen Emiraten für Unternehmen mit einem Jahresgewinn über 375.000 AED ein Körperschaftsteuersatz von 9 %.
- Steuermeldung: Arbeitgeber müssen die Einhaltung des Wage Protection System (WPS) und der Vorschriften des Ministry of Human Resources and Emiratisation (MOHRE) sicherstellen.
Payroll-Compliance in den Vereinigten Arabischen Emiraten
- Arbeitsverträge müssen schriftlich vorliegen und wesentliche Angaben wie Gehalt, Arbeitszeit und Aufgabenbeschreibung enthalten.
- Lohnabzüge: Arbeitgeber müssen die Einhaltung der Pensionsbeiträge für Staatsangehörige der VAE und des GCC sowie der Pflichtversicherungen sicherstellen.
- End-of-Service-Gratifikation: Ausländische Mitarbeiter:innen haben Anspruch auf Abfindungszahlungen bei Vertragsende, die nach der Beschäftigungsdauer berechnet werden. Üblicherweise beträgt die Berechnung 21 Tage Gehalt pro Jahr für die ersten fünf Jahre und 30 Tage Gehalt pro Jahr für jedes weitere Jahr.
- Arbeitgeber müssen sich über Änderungen im Arbeitsrecht der Vereinigten Arabischen Emirate und bei Vorschriften zur Lohn- und Gehaltsabrechnung auf dem Laufenden halten, um Strafen zu vermeiden.
Payroll in den Vereinigten Arabischen Emiraten mit Remote verwalten
Die Verwaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnung in den Vereinigten Arabischen Emiraten erfordert sorgfältige Beachtung des Arbeitsrechts, der Regelungen zu Abfindungen bei Vertragsende und der Einhaltung des Wage Protection System (WPS). Arbeitgeber müssen über Lohnregelungen, Pensionsbeiträge und Meldetermine informiert bleiben, um reibungslose Payroll-Prozesse sicherzustellen und Strafen zu vermeiden.
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