Ungarn
Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Ungarn muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Ungarn die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Hauptstadt
Budapest
- Währung
Ungarischer Forint (Ft, HUF)
- Sprachen
Ungarisch
- Bevölkerung
9,772,756
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Prozesses
Arbeitgeber in Ungarn sind in der Regel verpflichtet, jedem gekündigten Arbeitnehmer einen (schriftlichen) Grund zu nennen. Der Grund muss klar und sachlich angegeben werden.
Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis nicht kündigen, wenn sich ein/e Arbeitnehmer/in im Mutterschaftsurlaub, im Elternurlaub, im Urlaub für den freiwilligen Reservistendienst oder in anderen nach ungarischem Recht geschützten Fällen befindet.
Kündigungsfrist
Um einen Arbeitnehmer in Ungarn zu kündigen, muss der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 30-90 Tagen einhalten. Diese Frist gilt nicht für Beschäftigte mit befristeten Verträgen, deren Arbeitsverhältnis zu dem in der Vereinbarung festgelegten Termin endet.
Die 30-tägige Grundkündigungsfrist verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers:
5 zusätzliche Tage nach drei Dienstjahren
15 zusätzliche Tage nach fünf Dienstjahren
20 zusätzliche Tage nach acht Dienstjahren
25 zusätzliche Tage nach 10 Dienstjahren
30 zusätzliche Tage nach 15 Dienstjahren
40 zusätzliche Tage nach 18 Dienstjahren
60 zusätzliche Tage nach 20 Dienstjahren
Abgangsentschädigung
Die Abfindungen in Ungarn reichen von einem Monatsgehalt bis zu neun Monatsgehältern, je nach Betriebszugehörigkeit und Alter des betreffenden Arbeitnehmers. Arbeitsverträge sollten die Erwartungen und Verfahren für Abfindungen klarstellen, um Missverständnisse zu vermeiden. Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Abfindung, wenn sie einseitig von ihrem Arbeitgeber gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber schließt und in bestimmten Situationen bei Übernahmen.
Bewährungszeiten
In Ungarn beträgt die Höchstdauer der Probezeit drei Monate. Nach Ablauf der Probezeit gilt der Arbeitnehmer als vollwertiger Arbeitnehmer und hat Anspruch auf alle Schutzmaßnahmen des ungarischen Arbeitsrechts, auch wenn im Arbeitsvertrag keine Probezeit festgelegt wurde.