Prüfliste: Mitarbeiter:in oder Auftragnehmer:in
5-Schritte-Checkliste: Mitarbeiter:in oder Auftragnehmer:in
Dieses Instrument zeigt Ihnen, wie Sie Mitarbeiter :in und einer arbeitnehmerähnlichen selbständigen Auftragnehmer :in anhand mehrerer Kriterien — darunter Arbeitsform, betriebliche Kontrolle, finanzielle Aspekte, steuerliche Pflichten und das Verhältnis der Vertragsparteien.
Um Fehlklassifizierungen zu vermeiden, ist es wichtig, den Unterschied zu verstehen. Mit dieser Checkliste können Sie den Personalbedarf Ihres Unternehmens prüfen und eine fundierte Entscheidung treffen, ob Sie einen arbeitnehmerähnlichen selbständigen Auftragnehmer:in engagieren möchten.
1. Art der Tätigkeit
Dauer:
Mitarbeiter:in: Üblicherweise unbefristet und fortlaufend.
Auftragnehmer:in: In der Regel befristet und an ein Projekt gebunden.
Umfang der Tätigkeit:
Mitarbeiter:in: Führt Aufgaben aus, deren Inhalt und Durchführung vom Arbeitgeber bestimmt oder überwacht werden.
Auftragnehmer:in: Erbringt vertraglich vereinbarte Leistungen zur Erfüllung konkreter Projektanforderungen.
2. Betriebliche Kontrolle
Arbeitszeiten:
Mitarbeiter:in: Die Arbeitszeiten bestimmt der Arbeitgeber.
Auftragnehmer:in: Bestimmt die Arbeitszeit selbst, solange die Projektfristen eingehalten werden.
Arbeitsort:
Mitarbeiter:in: Arbeitet häufig in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers oder an einem vorgegebenen Einsatzort.
Auftragnehmer:in: Arbeitet oft Remote oder an einem frei gewählten Ort.
Arbeitsweise:
Mitarbeiter:in: Hält sich an die vom Arbeitgeber vorgegebenen Abläufe und Methoden.
Auftragnehmer:in: Nutzt eigene Methoden, um die vertraglich vereinbarten Resultate zu liefern.
3. Finanzkontrolle
Vergütung:
Mitarbeiter:in: Erhält periodische Zahlungen, etwa als Gehalt oder Stundenlohn.
Auftragnehmer:in: Wird meist projektbezogen oder erfolgsabhängig bezahlt.
Ausrüstung und Zubehör:
Mitarbeiter:in: Benutzt üblicherweise Ausstattung, die der Arbeitgeber bereitstellt.
Auftragnehmer:in: Verwendet eigene Geräte, Werkzeuge und Materialien.
Möglichkeit von Gewinn oder Verlust:
Mitarbeiter:in: Trägt in der Regel kein direktes Gewinn- oder Verlustrisiko aufgrund der Tätigkeit.
Auftragnehmer:in: Hat die Chance auf Gewinn und trägt das unternehmerische Risiko eines möglichen Verlusts.
4. Beziehung
Ausschliesslichkeit:
Mitarbeiter:in: Arbeitet normalerweise exklusiv für einen Arbeitgeber.
Auftragnehmer:in: Kann gleichzeitig für mehrere Auftraggebende tätig sein.
Zusatzleistungen, Benefits, Sonderleistungen:
Mitarbeiter:in: Profitiert von Zusatzleistungen wie Krankenversicherung, Altersvorsorge und bezahltem Urlaub.
Auftragnehmer:in: Erhält keine Zusatzleistungen; sorgt selbst für Versicherung und Altersvorsorge.
Dauer der Beziehung:
Mitarbeiter:in: Ist typischerweise auf längere Zeit angelegt.
Auftragnehmer:in: Die Dauer entspricht der Vertrags- oder Projektlaufzeit.
Integration:
Mitarbeiter:in: Die Tätigkeit ist in den operativen Geschäftsbetrieb integriert.
Auftragnehmer:in: Die Leistung bleibt ein unabhängiger Beitrag und ist nicht in den laufenden Geschäftsbetrieb eingebunden.
5. Rechtliche und steuerliche Aspekte
Steuerabzug:
Mitarbeiter:in: Der Arbeitgeber führt die Steuern direkt ab.
Auftragnehmer:in: Muss die Steuererklärung selber erstellen und die Steuern bezahlen.
Gesetzliche Haftung:
Mitarbeiter:in: Für Handlungen im Arbeitskontext haftet in der Regel der Arbeitgeber.
Auftragnehmer:in: Trägt die Haftung für eigene Prozesse und benötigt gegebenenfalls eine eigene Versicherung.
Diese Checkliste gibt eine allgemeine Orientierung; Abweichungen sind je nach lokalen Arbeitsgesetzen und vertraglichen Details möglich. Lassen Sie sich in Ihrem Einzelfall stets rechtlich beraten.
Warum ist die korrekte Einstufung von Arbeitskräften für Unternehmen so wichtig?
Die falsche Einstufung von Angestellten als selbständige Auftragnehmer:innen — bekannt als Scheinselbstständigkeit — stellt einen gravierenden Verstoss gegen Arbeits-, Steuer- und Arbeitnehmerrechte dar.
Scheinselbstständigkeit birgt reale Gefahren. Diese können nicht nur das Ansehen Ihres Unternehmens beeinträchtigen, sondern auch weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen:
Zum Beispiel können Gerichtsverfahren, Geldbussen sowie Nachzahlungen von Steuern, Löhnen, Sozialabgaben und Zusatzleistungen die Folge sein. Arbeitnehmende, die fälschlich als Auftragnehmer:innen klassifiziert wurden, verlieren Ansprüche wie bezahlten Urlaub. Solche Rechtsstreitigkeiten können das Image Ihres Unternehmens stark beeinträchtigen und das Vertrauen von Mitarbeitenden und Kundschaft erschüttern. Zusätzlich zieht Scheinselbstständigkeit häufig die Aufmerksamkeit staatlicher Kontrollinstanzen nach sich, was zu Prüfungen und Störungen im Geschäftsbetrieb führen kann und im Extremfall Beschränkungen oder ein Tätigkeitsverbot in bestimmten Regionen zur Folge hat.
Detaillierte Informationen zu den Risiken der Scheinselbstständigkeit finden Sie in unserem umfassenden Leitfaden.
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