Remotes Leitfaden für die Einstellung in

Syrien
syria flag

Egal, ob du nur eine Person einstellen willst oder gleich ein ganzes Team – Remotes Leitfaden zur Festeinstellung von Mitarbeiter:innen und zur Zusammenarbeit mit selbstständigen Auftragnehmer:innen in Syrien kann dir beim Einstieg helfen. Hinweis: In Syrien bietet Remote zurzeit noch keine Employer-of-Record-Services an.

  • Hauptstadt

    Damaskus

  • Währung

    Syrisches Pfund (£, SYP)

  • Sprachen

    Arabisch

  • Bevölkerung

    17 500 657

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Nicht verfügbar

Zahlen und Fakten

  • Hauptstadt

    Damaskus

  • Währung

    Syrisches Pfund (£, SYP)

  • Sprachen

    Arabisch

  • Bevölkerung

    17 500 657

  • Einfachheit der Geschäftstätigkeit

    Unterdurchschnittlich

  • Verbraucherpreisindex

    N/A

  • Häufigkeit der Gehaltsabrechnung

    N/A

  • Umsatzsteuer – Standardsatz

    N/A

  • BIP – reale Wachstumsrate

    1,5 % (2018)

Syrien ist ein aufregendes, wenn auch nicht kryptisches und unscheinbares Land.

Erstens beherbergt sie die älteste Stadt der Welt (Damaskus) und ist ein Mosaik aus alten Kulturen mit Eroberern, Königen, Scheichs und Reichen und einer modernen Geschichte mit historischen Denkmälern, Kunst, levantinischer Küche und rustikalen, gastfreundlichen Einheimischen.

Die Arabische Republik Syrien hat eine bescheidene Wirtschaft, in der ein Großteil der Bevölkerung im Bergbau, in der Landwirtschaft, in der Ölindustrie, im Tourismus und im Finanzwesen beschäftigt ist.

Seit 2004 sind gegen Syrien Sanktionen der USA, Kanadas, der Schweiz, der EU und der Arabischen Liga verhängt worden, die das Land von globalen Finanz- und Handelsnetzwerken wie SWIFT isoliert haben. Infolgedessen können Unternehmen in weiten Teilen des Westens keine Geschäfte mit Unternehmen in Syrien machen oder Mitarbeiter/innen einstellen.

Dieser Leitfaden für die Beschäftigung in Syrien dient nur zu Informationszwecken, bis die Sanktionen aufgehoben werden und sich die wirtschaftlichen Beziehungen zu Syrien wieder normalisieren.

Vergrößere dein Team in Syrien mit Remote

Bitte beachte: Wir sind derzeit mit dem Aufbau einer eigenen Niederlassung in Syrien beschäftigt, um die bestmögliche Beschäftigungslösung für dich und deine Mitarbeiter:innen zu bieten. Zu diesem Zeitpunkt ist unser Employer-of-Record-Service allerdings noch nicht aktiv.

Um in Syrien Fachkräfte beschäftigen zu dürfen, müssen Unternehmen eine eigene juristische Person im Land besitzen oder mit einem Anbieter globaler Personallösungen zusammenarbeiten. Ohne Kenntnisse der lokalen gesetzlichen Bestimmungen ist es in Ländern wie Syrien schwierig, Prozesse für die legale Einstellung und Beschäftigung von Mitarbeiterinnen, die Gehaltsabrechnung oder die Abfuhr von Steuern und Sozialabgaben rechtskonform einzurichten.

Für eine rasche, kosteneffektive und vor allem rechtssichere Lösung empfiehlt es sich, die Dienste eines globalen Personaldienstleisters wie Remote zu nutzen.

In den Ländern, in denen wir unsere EOR-Dienste anbieten, übernehmen wir die Verantwortung und die rechtlichen Risiken für die internationale Belegschaft unserer Kundenunternehmen, damit diese sich in Ruhe auf die Kandidatensuche und das Unternehmenswachstum konzentrieren können.

Risiko der Scheinselbstständigkeit

Wie viele andere Länder, unterscheidet Syrien zwischen selbständigen Auftragnehmer:innen und Vollzeitbeschäftigten. Werden Auftragnehmer:innen in Syrien falsch eingestuft, können gegen das verantwortliche Unternehmen Strafen und Bußgelder verhängt werden.

Beschäftigung in Syrien

Die Rechte von Arbeitnehmer:innen in Syrien sind in mehreren Gesetzen verankert, darunter:

  • der Verfassung der Arabischen Republik Syrien von 2012

  • dem Arbeitsgesetz Nr. 17/2010

  • dem Zivilgesetzbuch vom 18. Mai 1949

Diese Gesetze gewährleisten gleichen Lohn für gleiche Arbeit, ein sicheres Arbeitsumfeld, regelmäßigen Urlaub und Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Behinderung und ethnischer Zugehörigkeit. Die tatsächliche Umsetzung diese Bestimmungen bleibt jedoch weiterhin mangelhaft.

Typische Fragen bei der Personaleinstellung betreffen Themen wie Mindestlohn, Überstundensätze oder bezahlten Urlaub.

Mindestlohn

Der Mindestlohn in Syrien liegt bei 71.515 SYP (28,46 $) pro Monat. Natürlich verhandeln syrische Fernarbeitskräfte von Fall zu Fall deutlich höher, und du solltest immer versuchen, wettbewerbsfähige Preise zu zahlen, um die besten Talente aus aller Welt anzuziehen.

Unsere attraktiven Benefitspakete für Syrien

Bei Remote helfen wir dir mit Leidenschaft dabei, die bestmögliche Erfahrung für dein Team zu schaffen. Wir sind führend in der Umsetzung von Chancengleichheit und Gleichberechtigung. Wir sorgen dafür, dass deine Mitarbeiter:innen alle gesetzlichen Sozialleistungen erhalten und zusätzlich ein breites Angebot an freiwilligen Benefits genießen, das dein Unternehmen für die besten Köpfe attraktiv macht.

Derzeit sind wir noch mit dem Aufbau unserer Niederlassung in Syrien beschäftigt. Aber unsere Benefitspakete für alle Länder sind perfekt auf die lokalen Bedürfnisse zugeschnitten und enthalten in der Regel einige oder alle der folgenden Leistungen:

  • Betriebliche Altersvorsorge

  • Private Sehhilfenversicherung

  • Unterstützung für psychische Gesundheit

  • Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Zahnzusatzversicherung

  • Krankenversicherung

Steuern in Syrien

Erfahre, wie sich Lohnsteuern und Arbeitgeberabgaben auf deine Lohnkosten und das Nettogehalt deiner Mitarbeiter:innen in Syrien auswirken.

  • 14,1 %

    Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenrente

  • 3 %

    Arbeitsunfallversicherung

Freistellungsarten

Beschäftigte in Syrien haben Anspruch auf 21 bis 30 Tage bezahlten Jahresurlaub, abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Bei weniger als einem Jahr besteht anteiliger Anspruch.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Beendigung des Prozesses

Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer nach Belieben oder wegen eines schweren Fehlverhaltens entlassen; in diesem Fall hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Abfindung.

Kündigungsfrist

Ein Arbeitgeber muss unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer/innen mindestens zwei Monate vor ihrer Entlassung benachrichtigen, sonst muss er eine Abfindung zahlen.

Abgangsentschädigung

Syrische Beschäftigte haben Anspruch auf einen Monatslohn, wenn sie wegen Arbeitsunfähigkeit, Invalidität, Pensionierung oder im Todesfall entlassen werden.

Wenn ein Arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass ein/e Arbeitnehmer/in wegen eines schweren Fehlverhaltens entlassen wurde, muss er/sie eine Abfindung in Höhe von zwei Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr zahlen.

Bewährungszeiten

In einem Arbeitsvertrag sollte eine Probezeit von höchstens drei Monaten festgelegt werden.