So einfach beschäftigst und bezahlst du Mitarbeiter:innen in

Frankreich
france flag

Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Frankreich muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Frankreich die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor ManagementPayroll
  • Hauptstadt

    Paris

  • Währung

    Euro (€, EUR)

  • Sprachen

    Französisch

  • Bevölkerung

    67,067,000

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor ManagementPayroll
Eiffel tower in Paris, France

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Beendigung des Prozesses

Französische Arbeitgeber haben im Allgemeinen die folgenden Möglichkeiten, das Arbeitsverhältnis zu beenden:

  • Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen durch eine Vergleichsvereinbarung;

  • Kündigung des Arbeitnehmers mit schriftlicher Kündigung und Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag;

  • Dringende Entlassung des Arbeitnehmers, zum Beispiel bei Diebstahl oder einem anderen schweren Fehlverhalten.

Kündigungsfrist

Die gesetzliche Kündigungsfrist für einen Arbeitgeber hängt von der Dauer der Beschäftigung ab. Bei einer Beschäftigungsdauer zwischen 6 Monaten und 2 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat. Bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als 2 Jahren sind es 2 Monate. Für leitende Angestellte beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.

Es gibt Ausnahmen, in denen die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird:

  • Freiwilliger Verzicht des Arbeitgebers während der Kündigungsfrist oder auf Antrag des Arbeitnehmers. 

  • Kündigung der Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft oder zum Zweck der Kindererziehung.

  • Rücktritt des Arbeitnehmers nach einem Urlaub zur Unternehmensgründung.

  • Ein anwendbarer Tarifvertrag macht eine Ausnahme.

Bewährungszeiten

Die maximale Dauer der Probezeit beträgt 8 Monate und hängt von der jeweiligen Position ab. Die Probezeit gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und auch hier spielen die Tarifverträge eine Rolle.