Frankreich
Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Frankreich muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Frankreich die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Hauptstadt
Paris
- Währung
Euro (€, EUR)
- Sprachen
Französisch
- Bevölkerung
67,067,000
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Prozesses
Französische Arbeitgeber haben im Allgemeinen die folgenden Möglichkeiten, das Arbeitsverhältnis zu beenden:
Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen durch eine Vergleichsvereinbarung;
Kündigung des Arbeitnehmers mit schriftlicher Kündigung und Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag;
Dringende Entlassung des Arbeitnehmers, zum Beispiel bei Diebstahl oder einem anderen schweren Fehlverhalten.
Kündigungsfrist
Die gesetzliche Kündigungsfrist für einen Arbeitgeber hängt von der Dauer der Beschäftigung ab. Bei einer Beschäftigungsdauer zwischen 6 Monaten und 2 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat. Bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als 2 Jahren sind es 2 Monate. Für leitende Angestellte beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.
Es gibt Ausnahmen, in denen die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird:
Freiwilliger Verzicht des Arbeitgebers während der Kündigungsfrist oder auf Antrag des Arbeitnehmers.
Kündigung der Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft oder zum Zweck der Kindererziehung.
Rücktritt des Arbeitnehmers nach einem Urlaub zur Unternehmensgründung.
Ein anwendbarer Tarifvertrag macht eine Ausnahme.
Bewährungszeiten
Die maximale Dauer der Probezeit beträgt 8 Monate und hängt von der jeweiligen Position ab. Die Probezeit gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und auch hier spielen die Tarifverträge eine Rolle.