So einfach verwaltest du dein Team in Frankreich
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Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Frankreich
Französische Arbeitgeber haben im Allgemeinen folgende Möglichkeiten, ein Arbeitsverhältnis zu beenden:
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einvernehmliche Vereinbarung („rupture conventionnelle“).
- Kündigung durch Mitarbeiter:innen mit schriftlicher Mitteilung und der gemäß dem Arbeitsvertrag geltenden Kündigungsfrist.
- Kündigung durch den Arbeitgeber.
Die Kündigungsfrist zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hängt bei befristeten Verträgen von der Beschäftigungsdauer ab und bei unbefristeten Verträgen von der Einstufung der Mitarbeiter:innen. Für Führungskräfte beträgt sie in der Regel drei Monate.
Die Dauer der Probezeit hängt von der Vertragsdauer und der Position ab. Die Höchstdauer beträgt vier Monate, einmal verlängerbar, insgesamt acht Monate. Probezeiten gelten auch für Teilzeitbeschäftigte und können durch Tarifverträge geregelt werden.