Demo vereinbaren
Demo vereinbaren

Buche eine Demo und erlebe Remote in Aktion

Verwalte, bezahle und gewinne globale Talente auf einer zentralen Plattform

051-check-star-stamp

Erfolgreich eingereicht!

Falls du einen Gesprächstermin vereinbart hast, findest du in der E-Mail weitere Einzelheiten sowie Informationen zur Umbuchung. Andernfalls wird sich ein:e Vertreter:in binnen 24–48 Stunden mit dir in Verbindung setzen.

Payroll-Services in der Türkei

Die Türkei hat eine dynamische Wirtschaft mit Schwerpunkten in Produktion, Tourismus, Finanzwesen und Technologie. Als Arbeitgeber musst du nationales Arbeitsrecht und Steuerrecht einhalten, um die Verwaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnung korrekt sicherzustellen. Dazu gehören Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitsverträge und steuerliche Pflichten. Das Verständnis dieser Regelungen ist entscheidend für reibungslose Payroll-Abläufe und rechtssichere Compliance.

Payroll-Aufschlüsselung in der Türkei

Als Arbeitgeber in der Türkei musst du nationale Vorschriften zur Lohn- und Gehaltsabrechnung bezüglich Löhnen, Steuern und Sozialabgaben einhalten. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Payroll-Bestandteile:

Mindestlohn und Arbeitszeit

  • Mindestlohn: Ab 2024 beträgt der Bruttomindestlohn in der Türkei 20.002,50 TRY pro Monat.
  • Auszahlungsrhythmus: Gehälter werden in der Regel monatlich ausgezahlt.
  • Standardarbeitszeit: Die normale Arbeitswoche in der Türkei beträgt 45 Stunden, typischerweise verteilt auf fünf oder sechs Tage.
  • Überstunden: Mitarbeiter:innen haben Anspruch auf Überstundenvergütung in Höhe von 150 % des regulären Lohns für Mehrarbeit und 200 % für Arbeit an Feiertagen oder Ruhetagen.

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

  • Einkommensteuer: Die Türkei hat ein progressives Einkommensteuersystem mit Sätzen von 15 % bis 40 %, abhängig vom Einkommensniveau.
  • Arbeitgeberbeiträge:
    • Sozialversicherungsanstalt (SGK): 20,5 % des Bruttogehalts (einschließlich Beiträge für Invalidität, Altersvorsorge, Kranken- und Arbeitslosenversicherung).
    • Arbeitslosenversicherungsfonds: 2 % des Bruttogehalts.
  • Arbeitnehmer:innenbeiträge:
    • Sozialversicherungsanstalt (SGK): 14 % des Bruttogehalts.
    • Arbeitslosenversicherungsfonds: 1 % des Bruttogehalts.
  • Körperschaftsteuer: Der Körperschaftsteuersatz in der Türkei beträgt 25 % für 2024.
  • Steuermeldung: Als Arbeitgeber musst du Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge regelmäßig an die Türkische Steuerverwaltung und die Sozialversicherungsanstalt (SGK) melden.

Payroll-Compliance

  • Arbeitsverträge müssen schriftlich vorliegen und wesentliche Angaben wie Vergütung, Arbeitszeit und Aufgabenbereiche enthalten.
  • Lohnabzüge: Als Arbeitgeber musst du sicherstellen, dass Abzüge für Sozialversicherung, Einkommensteuer und Arbeitslosenversicherung korrekt vorgenommen werden.
  • Als Arbeitgeber musst du über Änderungen im türkischen Arbeits- und Steuerrecht informiert bleiben, um Strafen zu vermeiden.

Payroll in der Türkei mit Remote verwalten

Die Verwaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnung in der Türkei erfordert genaue Beachtung von Steuerregelungen, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsanforderungen. Du musst über Steuersätze, Lohnvorschriften und Meldefristen informiert sein, um reibungslose Abläufe sicherzustellen und Strafen zu vermeiden.

Die gute Nachricht ist, dass du mit Remote Payroll jede:n überall bezahlen kannst – von deinem Team im Büro bis zu deinem Team im Ausland. Um zu sehen, wie einfach globale Payroll mit Remote sein kann, Jetzt Demo buchen.