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Freistellungsarten in Lettland

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Bezahlter Urlaub

Arbeitnehmer:innen in Lettland haben Anspruch auf 4 Kalenderwochen voll bezahlten Jahresurlaub, wobei gesetzliche Feiertage nicht mitgezählt werden. Arbeitnehmer:innen unter 18 Jahren erhalten 1 vollen Monat. Der Anspruch entsteht nach einer Beschäftigungsdauer von mindestens 6 Monaten.

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Gesetzliche Feiertage

Es gibt 12 gesetzliche Feiertage mit insgesamt 15 arbeitsfreien Tagen.

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Krankenurlaub

Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Krankenurlaub bei 75 % ihrer regulären Bezüge während der ersten beiden Tage und bei 80 % ihrer regulären Bezüge bis zum zehnten Tag der krankheitsbedingten Abwesenheit. Ab dem 11. Tag wird die Auszahlung des Krankengelds von der Sozialversicherung übernommen.

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Mutterschaftsurlaub

Werdende Mütter haben Anspruch auf 112 Kalendertage Mutterschaftsurlaub. Bei Komplikationen oder Mehrlingsgeburten wird der Urlaub um zusätzliche 14 Tage verlängert.

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Vaterschaftsurlaub/Elternzeit

Väter haben Anspruch auf 10 Kalendertage Urlaub, die innerhalb von zwei Monaten nach der Entbindung verbraucht werden müssen.

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Sonderurlaub und Zusatzleistungen

Adoption: Wenn ein Paar ein Kind adoptiert, hat ein/eine Partner:in Anspruch auf 10 Tage Urlaub. Auf Anweisung des Waisengerichts kann zusätzlicher unbezahlter Urlaub zugestanden werden. Zusatzurlaub: Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf 3 Tage Zusatzurlaub im Jahr, wenn sie: - drei oder mehr Kinder unter 16 Jahren haben. - ein Kind mit Behinderung zwischen 1 und 17 Jahren haben. - in gefährlichen Branchen oder der Schwerindustrie arbeiten. Bildungsurlaub: Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf 20 Arbeitstage (bezahlten oder unbezahlten) Bildungsurlaub, etwa um sich fortzubilden, sich auf Prüfungen vorzubereiten oder eine Diplomarbeit zu verteidigen.