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Beendigung des Arbeitsverhältnisses in El Salvador
Grundsätzlich können Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis ohne Angabe von Gründen beenden – vorausgesetzt, sie halten die Kündigungsfrist ein und zahlen die vorgeschriebene Abfindung. Dies gilt allerdings nur für reguläre Mitarbeiter:innen, denn während der Probezeit kann das Beschäftigungsverhältnis jederzeit beendet werden.
Die Kündigungsfrist hängt in El Salvador von der Beschäftigungsdauer und vom Kündigungsgrund ab. In den ersten 2 Jahren gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist. Es besteht die Möglichkeit, eine bestimmte Kündigungsfrist mittels Tarifvertrag, d. h. durch eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und seinen Mitarbeiter:innen, festzulegen.
Laut salvadorianischem Recht ist neben der Beschäftigungsdauer auch der Kündigungsgrund ausschlaggebend für die Höhe der Abfindung.
Probation periods are limited to 30 days.