So einfach verwaltest du dein Team in Griechenland
Einfache Einstellung in Griechenland. Wir übernehmen für dein Team in Griechenland die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
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Payroll-Services in Griechenland
Griechenland verfügt über eine entwickelte Wirtschaft mit wichtigen Branchen wie Tourismus, Schifffahrt und Landwirtschaft. Aufgrund spezifischer arbeits- und steuerrechtlicher Vorschriften müssen Arbeitgeber die lokalen Vorgaben zur Lohn- und Gehaltsabrechnung einhalten, einschließlich Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitsverträge und steuerlicher Pflichten. Das Verständnis dieser Regelungen ist entscheidend für reibungslose Payroll‑Abläufe und gesetzeskonforme Prozesse.
Payroll-Aufschlüsselung in Griechenland
Arbeitgeber in Griechenland müssen nationale Vorgaben zu Löhnen, Steuern und Sozialbeiträgen beachten. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Payroll‑Bestandteile:
Mindestlohn und Arbeitszeit
- Mindestlohn: Der nationale Mindestlohn in Griechenland beträgt 920 € pro Monat.
- Auszahlungsrhythmus: Gehälter werden üblicherweise monatlich am Ende jedes Kalendermonats ausgezahlt.
- Reguläre Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitswoche in Griechenland umfasst 40 Stunden, verteilt auf fünf Tage.
- Überstunden: Mitarbeiter:innen, die über die regulären 40 Stunden pro Woche hinaus arbeiten, haben Anspruch auf Überstundenvergütung. Die ersten fünf Stunden wöchentlicher Überstunden werden mit 120 % des regulären Stundenlohns vergütet; weitere Überstunden mit 140 % des regulären Stundenlohns, dies gilt nur für dringende und außergewöhnliche Tätigkeiten.
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
- Einkommensteuer: In Griechenland gilt ein progressives Einkommensteuersystem mit Sätzen von 9 – 44 %, abhängig von der Einkommenshöhe.
- Arbeitgeberbeiträge:
- Sozialversicherung (e-EFKA): 21,79 % der Bruttovergütung.
- Arbeitnehmer:innenbeiträge:
- Sozialversicherung (e-EFKA): 13,37 % der Bruttovergütung.
- Körperschaftsteuer: Der Körperschaftsteuersatz in Griechenland beträgt 22 %.
- Steuermeldung: Arbeitgeber müssen Lohnsteuererklärungen und Meldungen zu Sozialversicherungsbeiträgen monatlich an die Independent Authority for Public Revenue (AADE) und an den einheitlichen Sozialversicherungsträger (e-EFKA) übermitteln.
Payroll-Compliance in Griechenland
- Arbeitsverträge: Alle Mitarbeiter:innen müssen einen schriftlichen Arbeitsvertrag erhalten. Verträge müssen vor dem ersten Arbeitstag von Mitarbeiter:innen im ERGANI-Informationssystem registriert werden.
- Payroll-Abzüge: Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge von Mitarbeiter:innen einzubehalten und abzuführen.
- Einhaltung der Lohnvorschriften: Arbeitgeber müssen Mindestlohnvorgaben, Überstundenregelungen und geltende Tarifverträge einhalten, die höhere Standards als die gesetzlichen Mindestanforderungen vorsehen können. Arbeitgeber sollten außerdem über Änderungen im griechischen Arbeitsrecht, bei Steuersätzen und in EU‑Beschäftigungsregelungen informiert bleiben, um Strafen zu vermeiden und eine laufende Compliance sicherzustellen.
Payroll in Griechenland mit Remote verwalten
Die Verwaltung der Payroll in Griechenland erfordert sorgfältige Beachtung der Sozialversicherungs‑pflichten, der steuerlichen Meldepflichten und der sich wandelnden arbeitsrechtlichen Vorgaben. Arbeitgeber müssen über Beitragssätze, Lohnvorschriften und Fristen informiert bleiben, um einen reibungslosen Payroll‑Prozess sicherzustellen.
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