Länderspezifisches HandbuchItalien

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Neue Mitarbeiter:innen in Italien rasch und rechtssicher einstellen. Wir übernehmen für Ihr Team in Italien die komplette Administration – von Lohnverrechnung und Zusatzleistungen über Rechtskonformität und Steuerabwicklung bis hin zu Aktienoptionen – und fassen alle Leistungen auf einer übersichtlichen, benutzerfreundlichen Plattform zusammen.

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Wettbewerbsfähiges Benefitspaket in Italien

Kranken­versicherung

Zahn­zusatz­versicherung

Seh­zusatz­versicherung

Unterstützung für psychische Gesundheit

Pension oder Betriebliche Altersvorsorge

Lebens- und Berufs­unfähig­keits­versicherung

Fakten & Statistiken

Italien (italienisch: Italia), offiziell die Italienische Republik (italienisch: Repubblica Italiana), ist ein Land, das aus einer Halbinsel besteht, die von den Alpen begrenzt wird, und von mehreren Inseln umgeben ist. Italien liegt in Südeuropa und wird auch zu Westeuropa gezählt. Italien gilt als eines der kulturell und wirtschaftlich fortschrittlichsten Länder der Welt und verfügt über die achtgrößte Volkswirtschaft nach nominalem BIP (drittgrößte in der Europäischen Union), das sechstgrößte nationale Vermögen und die drittgrößte Goldreserve einer Zentralbank. Es rangiert sehr hoch bei Lebenserwartung, Lebensqualität, Gesundheitswesen und Bildung.

Bundeshauptstadt

Rom

Sprachenauswahl

Italienisch

Währungseinheit

Euro

Einwohner:innenzahl

60317116

Index für die Lebenshaltungskosten

Platz 29 von 139 Nationen

preisbereinigte Veränderung des Bruttoinlandsprodukts

8583%

Rhythmus der Lohnverrechnung

Monatlich

Umsatzsteuer – allgemeiner Steuersatz

22%

Unternehmensfreundlichkeit

Sehr einfach

Besteuerung in Italien

In Italien bestimmen Lohnsteuer sowie sonstige gesetzliche Abgaben, wie hoch Ihre Lohnabrechnung ausfällt und welche Nettobeträge an Ihre Mitarbeiter:innen ausgezahlt werden. Zudem können für Ihre Mitarbeiter:innen zusätzliche lokale Steuern anfallen.

Arbeitgeber

0 %

Sozialversicherung

0 %

INAIL (Arbeitsunfallversicherung)

Arbeitnehmer:in

0 bis 10,48 %

Sozialversicherung

0 %

0 bis 15.000

0 %

15.000 bis 28.000

0 %

28.000 bis 50.000

0 %

Über 50.000

Freistellungsarten in Italien

Gesetzlicher Urlaub

In Italien gibt es drei unterschiedliche Arten von bezahlter Arbeitsfreistellung: -Urlaub (Ferie):22 Tage für Beschäftigte mit Fünf-Tage-Woche, 26 für Beschäftigte mit Sechs-Tage-Woche -Arbeitszeitverkürzung (ROL):36 Stunden pro Jahr (nach den ersten 2 Jahren), zu verbrauchen in Einheiten von 4 oder 8 Stunden -Freistellung für frühere Feiertage (Ex Festività): 32 Stunden pro Jahr, zu verbrauchen in Einheiten von 4 oder 8 Stunden; diese flexible Freistellung tritt an die Stelle von 4 gesetzlichen Feiertagen, vor 40 abgeschafft wurden

Schwangerschafts- und Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub

Beschäftigte haben Anspruch auf 5 Monate bei vollen Bezügen. In der Regel werden 1 Monat vor der Geburt und 4 Monate nach der Geburt genommen. Werdende Mütter haben Anspruch auf 6 Wochen Schwangerschaftsurlaub vor dem Geburtstermin und mindestens 8 Wochen Mutterschaftsurlaub danach. Väter können innerhalb von 5 Monaten nach der Geburt des Kindes 7 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub nehmen und einen weiteren Tag anstelle der Mutter.

Elternzeit

Zusätzlich zum Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub können Eltern einen verlängerten unbezahlten Elternurlaub von bis zu 10 Monaten beantragen. Für die Mutter können das bis zu 6 Monate zusätzlich zum Mutterschaftsurlaub sein. Mütter, die diesen unbezahlten Urlaub nicht in Anspruch nehmen, dürfen ihre Arbeitszeit auf 6 Stunden täglich reduzieren, bis das Kind 12 Monate alt ist.

Sonderurlaub

-Adoption:Bei der Adoption eines Kindes haben Beschäftigte Anspruch auf 3 Monate Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub; sie erhalten dieselben finanziellen Leistungen wie bei der Geburt eines leiblichen Kindes. Eltern können auch in den ersten drei Jahren, in denen das Kind in der Familie ist, Elternzeit nehmen und erhalten dieselben Zeiten und finanziellen Leistungen. Dies gilt für beide Elternteile. -Freistellung bei Arbeitsunfällen:Tarif- oder individuelle Arbeitsverträge sehen in der Regel eine bezahlte Freistellung im Falle eines Arbeitsunfalls vor. Der Zeitraum beträgt meist zwischen 6 und 12 Monaten und gilt sowohl für eine Einzelerkrankung als auch für mehrere Krankenstände. Arbeitnehmer:innen haben das Recht, ihren Arbeitsplatz zu behalten und das Gehalt für die Dauer des im Tarifvertrag oder individuellen Arbeitsvertrag festgelegten Zeitraums weiter zu beziehen. -Freistellung für Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt wurden:Der erneuerte Tarifvertrag (CBA) für Italien, der mit 1. April 2024 in Kraft getreten ist, enthält einen Anspruch auf Freistellung für Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt wurden. Diese Regelung gewährt Mitarbeiterinnen in Übereinstimmung mit Artikel 24 der Gesetzesverordnung Nr.80 vom 15. Juni 2015 das Recht, der Arbeit für bis zu 90 Arbeitstage fernzubleiben, wenn sie an einem zertifizierten Kurs zum Thema geschlechtsspezifische Gewalt teilnehmen. Für diese Freistellung, die über einen Zeitraum von drei Jahren stunden- oder tageweise in Anspruch genommen werden kann, hat die Mitarbeiterin Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe ihres letzten Gehalts. Dieser Zuschuss wird vom Arbeitgeber vorgeschossen und, wie bei den Beiträgen für den Mutterschaftsurlaub, entsprechend den Beiträgen angepasst, die an das NISF (Nationales Institut für soziale Fürsorge) zu entrichten sind.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Italien

Ablauf einer Kündigung

Italienische Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis grundsätzlich auf folgende Weise beenden:

Kündigungsfrist

Kündigungsfristen werden in Tarifverträgen festgelegt und hängen von der Beschäftigungsdauer ab. Dies gilt nicht für befristete Arbeitsverträge.

Abgangsentschädigung

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält der Arbeitnehmer den sogenannten TFR (Trattamento di fine rapporto), einen Teil des Arbeitnehmerlohns, dessen Auszahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgeschoben wird. Der/die Arbeitnehmer/in kann wählen, ob er/sie sie am Ende des Arbeitsverhältnisses erhält oder ob er/sie sie monatlich in einen persönlichen Rentenfonds einzahlt.

Bewährungszeiten

Die gesetzlichen Probezeiten in Italien betragen 45-60 Tage für Mitarbeiter, die keine Führungsaufgaben haben, und sechs Monate für alle anderen Mitarbeiter. Die geltenden Probezeiten sind in der Regel im nationalen Tarifvertrag des Arbeitgebers festgelegt.

Remote Benefits Plans

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Klare Preisübersicht für Italien

  • USD
  • EUR
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  • CAD
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  • NZD
  • SGD
  • CHF
  • JPY
  • SEK
  • NOK
  • DKK

Employer of Record

645 €

pro Mitarbeiter:in/Monat

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  • Beim Onboarding stehen Ihnen engagierte Spezialist:innen zur Seite

  • Lokale Lohnverrechnung und termingerechte Auszahlung

  • Rechtliche Konformität – gewährleistet durch integrierten Schutz

  • Länderspezifische, flexible und wettbewerbsfähige Benefits

  • Individuelle Betreuung durch interne Expert:innen

  • Zentrale HR-Funktionen standardmäßig inbegriffen

Payroll

27 €

pro Mitarbeiter:in/Monat

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  • Maßgeschneiderter Support durch engagierte Expert:innen

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  • Ganzheitliches Benefits-Management

  • Lieferumfang: HR Core ist standardmäßig enthalten

Management von Auftragnehmer:innen

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pro Freelancer:in/Monat

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