Algerien
In Remotes Beschäftigungsleitfaden für Algerien findest du wichtige Infos zu deinen rechtlichen Verpflichtungen vor Ort. Bitte beachte, dass Remote zurzeit noch keinen Employer-of-Record-Service in Algerien anbietet. Du kannst jedoch problemlos über Remote mit lokalen Freelancer:innen zusammenarbeiten.
- Hauptstadt
Algiers
- Währung
Algerischer Dinar (د.ج, DZD)
- Sprachen
Tamazight (Berber) and Arabisch
- Bevölkerung
44,700,000
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Prozesses
Arbeitsverträge können entweder durch Entlassung oder wegen Fehlverhaltens beendet werden, und im letzteren Fall müssen disziplinarische Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, bevor ein/e Arbeitnehmer/in entlassen wird. Nach algerischem Recht gilt die Kündigung eines Arbeitnehmers ohne den Versuch, ihn durch Disziplinarmaßnahmen zu bessern, als ungerechtfertigte Entlassung, für die du eine Abfindung zahlen musst.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfristen in Algerien richten sich nach der Qualifikation und der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.
Allgemeine Angestellte haben in der Regel Anspruch auf eine sechsmonatige Kündigungsfrist plus fünf Tage für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit, höchstens jedoch 30 zusätzliche Tage, d. h. sechs Monate und 30 Tage (sieben Monate) für allgemeine Angestellte.
Führungskräfte haben Anspruch auf eine 12-monatige Kündigungsfrist plus fünf Tage für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit, höchstens jedoch 30 zusätzliche Tage oder insgesamt etwa 13 Monate.
Abgangsentschädigung
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Abfindung, wenn sie fristlos oder aufgrund einer Liquidation oder Entlassung entlassen werden.
Die Grundabfindung entspricht einem Monatsgehalt, und darüber hinaus müssen Beschäftigte, die wegen einer Entlassung oder einer Unternehmensliquidation entlassen werden, ihr Gehalt für zwei Monate oder bis sie eine neue Stelle gefunden haben, weiterbezahlt bekommen.
Bewährungszeiten
Die Probezeit kann zwischen sechs Monaten für allgemeines Personal und 12 Monaten für Führungspositionen liegen.