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Freistellungsarten in Belgien

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Bezahlter Urlaub

Der Urlaubsanspruch beträgt 20 Tage bei einer Fünf-Tages-Woche und 24 Tage bei einer Sechs-Tages-Woche.

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Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub

Die Dauer des Mutterschaftsurlaubs beträgt 15 Wochen. Der Mutterschaftsurlaub muss frühestens 6 Wochen und spätestens 1 Woche und vor dem voraussichtlichen Geburtstermin angetreten werden. Ab dem Tag der Geburt muss die Frau verpflichtend 9 Wochen zu Hause bleiben. Bei Zwillings- und Mehrlingsgeburten verlängert sich der Anspruch um zusätzliche 2 Wochen. Die belgische Sozialversicherung übernimmt die Kosten für diesen Elternurlaub wie folgt: - 82 % des Gehalts während der ersten 30 Tage - 75 % (aber maximal 106,9 EUR pro Tag) ab dem 31. Tag

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Vaterschaftsurlaub

Der Vaterschaftsurlaub beträgt 15 Tage; diese können hintereinander oder einzeln genommen werden. Der Arbeitgeber bezahlt die ersten 3 Tage des Vaterschaftsurlaubs, die verbleibende Zeit wird von der Sozialversicherung zum Satz von 82 % des regulären Bruttogehalts übernommen.

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Elternzeit

Der Elternurlaub kann jederzeit nach der Geburt des Kindes beginnen und wie folgt in Anspruch genommen werden: - Ein einmaliger Urlaub von vier aufeinanderfolgenden Monaten - Mehrere Urlaube von jeweils einem Monat - Auf 80 % verkürzte Arbeitszeit für maximal 20 Monate - Auf 50 % reduzierte Arbeitszeit für maximal acht Monate - Ein halber Tag pro Woche oder ein ganzer Tag alle zwei Wochen für maximal 40 Monate

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Sonderurlaub

- Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlte Freistellung, um unvorhergesehene Umstände oder bürgerliche Pflichten zu erfüllen, sofern sie ihren Arbeitgeber so früh wie möglich im Voraus informieren. - Ebenso können Beschäftigte für Notfälle oder zur Regelung dringender familiärer Angelegenheiten bis zu 10 Tage bezahlten Urlaub nehmen. Voraussetzung ist das Einverständnis des Arbeitgebers.