Griechenland
Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Griechenland muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Griechenland die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Hauptstadt
Athen
- Währung
Euro (€, EUR)
- Sprachen
Griechisch
- Bevölkerung
10,724,599
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Prozesses
Arbeitsverträge können gekündigt werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt, z. B. Unehrlichkeit, Fahrlässigkeit, Betrug oder andere arbeitsbezogene Vergehen.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfristen in Griechenland hängen von der Betriebszugehörigkeit der Beschäftigten ab.
1 Monat: beschäftigt für 12 Monate bis 2 Jahre
2 Monate: zwei Jahre bis 5 Jahre beschäftigt
3 Monate: seit 5 bis 10 Jahren beschäftigt
4 Monate: seit mehr als 10 Jahren beschäftigt
Abgangsentschädigung
Die griechischen Arbeitsgesetze sehen Abfindungszahlungen vor, die von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängen. Sie reichen von keiner Abfindung für Beschäftigte, die weniger als ein Jahr gearbeitet haben, bis hin zu 24 Monatsgehältern für Beschäftigte, die mindestens 28 Jahre bei demselben Arbeitgeber gearbeitet haben.
Bewährungszeiten
Im Falle eines unbefristeten Arbeitsvertrags darf die Probezeit 6 Monate nicht überschreiten. Während dieser Zeit kann der Vertrag fristlos und ohne Entlassungsentschädigung gekündigt werden, es sei denn, die Vertragsparteien haben etwas anderes vereinbart. Der Arbeitnehmer erhält auch während der Probezeit seinen Lohn.