So einfach verwaltest du dein Team in den Niederlanden
Einfache Einstellung in den Niederlanden. Wir übernehmen für dein Team in den Niederlanden die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.- Übersicht
Freistellungsarten in Niederlande
Vollzeitbeschäftigte haben gesetzlichen Anspruch auf 20 Tage bezahlten Jahresurlaub. Genau genommen richtet sich der gesetzliche Urlaub nach der Anzahl der Wochenarbeitsstunden, wobei der Mindesturlaub das Vierfache der wöchentlichen Arbeitszeit beträgt. Urlaubstage können auf das nächste Jahr übertragen werden, verfallen dann allerdings, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten aufgebraucht werden.
Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf 4 bis 6 Wochen Schwangerschaftsurlaub vor dem Geburtstermin und mindestens 10 Wochen Mutterschaftsurlaub nach der Entbindung. Nimmt die Arbeitnehmerin vor der Geburt weniger als 6 Wochen Schwangerschaftsurlaub, hat sie das Recht, die Differenz (bis zu 2 Wochen) auf ihren Mutterschaftsurlaub nach der Geburt anzurechnen. Der Mutterschaftsurlaub beginnt am Tag der Entbindung. Wenn das Baby demnach später als zum geplanten Geburtstermin geboren wird, kann Gesamturlaub länger als 16 Wochen dauern.
Seit dem 2. August 2022 erhalten Eltern in den ersten 9 Wochen des Elternurlaubs eine verpflichtende Gehaltsfortzahlung. Insgesamt stehen bis zu 26 Wochen Elternzeit zu. Die Höhe der Gehaltsfortzahlung beträgt 70 % des Tagessatzes, mit einer Obergrenze bei 70 % des maximalen nationalen Tagessatzes. Die 9 Wochen bezahlte Elternzeit dürfen nur im ersten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Die restlichen 17 Wochen können bis zum 8. Geburtstag des Kindes verbraucht werden. Dieser Urlaub ist in der Regel unbezahlt, aber es gibt die Möglichkeit, dass tarifvertraglich eine andere Regelung erzielt wird.
- Adoptions- oder Pflegekindurlaub: Bei der Adoption eines Kindes oder der Aufnahme eines Pflegekindes haben Beschäftigte Anspruch auf 6 Wochen Adoptions- oder Pflegekindurlaub. Dies gilt für beide Elternteile. - Kurze Abwesenheit im Notfall: Bei unvorhergesehenen persönlichen Umständen können Beschäftigte sofort eine Auszeit nehmen. Dies gilt etwa bei einem Todesfall in der Familie oder auch für dringende Vorkehrungen für die Pflege von kranken Angehörigen. - Kurzfristiger Pflegeurlaub: Dient zur notwendigen Pflege von Eltern, im Haushalt lebenden Kindern oder Partner:innen unter der Bedingung, dass die beantragende Person die einzige ist, die sich zu diesem Zeitpunkt um die kranke Person kümmern kann. - Langzeitpflegefreistellung: Wenn ein Kind, der/die Partner:in oder ein Elternteil schwer (d. h. lebensbedrohlich) erkrankt und Pflege benötigt, können Arbeitnehmer:innen eine langfristige Pflegefreistellung beantragen. - Unbezahlter Urlaub: In Absprache mit dem Arbeitgeber können Arbeitnehmer:innen unbezahlten Urlaub auf Vollzeit- oder Teilzeitbasis nehmen. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. - Sonderurlaub: Arbeitsverträge können zusätzliche, nicht gesetzlich vorgeschriebene Freistellungen beinhalten. Beispiele wären etwa Eheschließungen (der Beschäftigten oder Angehöriger), Umzug, Beerdigungen, Hochzeitstage oder andere Jubiläen, Vorstellungsgespräche, Arztbesuche usw.