Deutschland
Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Deutschland muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Deutschland die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Hauptstadt
Berlin
- Währung
Euro (€, EUR)
- Sprachen
Deutsch
- Bevölkerung
83,149,300
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ablauf einer Kündigung
Grundsätzlich können Arbeitgeber in Deutschland einen beliebigen gerechtfertigten Grund für die Kündigung angeben. Bei Arbeitnehmer:innen, die länger als 6 Monate beschäftigt waren, muss die Kündigung „sozial gerechtfertigt“ sein. Rechtfertigungsgründe sind:
Persönliche Gründe
Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Verhaltensbezogene Gründe, beispielsweise schwerwiegendes Fehlverhalten oder wiederholte Verletzungen des Arbeitsvertrags trotz Verwarnung
Kündigungsfrist
Die gesetzliche Kündigungsfrist für einen Arbeitgeber hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Während einer sechsmonatigen Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, nach der Probezeit mindestens vier Wochen für Beschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von weniger als zwei Jahren und bis zu sieben Monate für Beschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren.
Bewährungszeiten
Die maximale Dauer einer Probezeit beträgt 6 Monate.
Während der Probezeit kann die geltende gesetzliche Kündigungsfrist auf mindestens zwei Wochen verkürzt werden, sofern nicht andere geltende Regelungen (z. B. ein Tarifvertrag) etwas anderes vorsehen. Während der Probezeit braucht der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund, um den Arbeitnehmer zu entlassen. Eine Kündigung während der Probezeit ist nur dann unwirksam, wenn sie sittenwidrig ist oder gegen den Glauben verstößt.