So einfach beschäftigst und bezahlst du Mitarbeiter:innen in

Deutschland
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Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Deutschland muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Deutschland die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor ManagementPayroll
  • Hauptstadt

    Berlin

  • Währung

    Euro (€, EUR)

  • Sprachen

    Deutsch

  • Bevölkerung

    83,149,300

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Brandenburg gate in berlin, germany.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ablauf einer Kündigung

Grundsätzlich können Arbeitgeber in Deutschland einen beliebigen gerechtfertigten Grund für die Kündigung angeben. Bei Arbeitnehmer:innen, die länger als 6 Monate beschäftigt waren, muss die Kündigung „sozial gerechtfertigt“ sein. Rechtfertigungsgründe sind:

  • Persönliche Gründe

  • Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Verhaltensbezogene Gründe, beispielsweise schwerwiegendes Fehlverhalten oder wiederholte Verletzungen des Arbeitsvertrags trotz Verwarnung

Kündigungsfrist

Die gesetzliche Kündigungsfrist für einen Arbeitgeber hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Während einer sechsmonatigen Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, nach der Probezeit mindestens vier Wochen für Beschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von weniger als zwei Jahren und bis zu sieben Monate für Beschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren.

Bewährungszeiten

Die maximale Dauer einer Probezeit beträgt 6 Monate.

Während der Probezeit kann die geltende gesetzliche Kündigungsfrist auf mindestens zwei Wochen verkürzt werden, sofern nicht andere geltende Regelungen (z. B. ein Tarifvertrag) etwas anderes vorsehen. Während der Probezeit braucht der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund, um den Arbeitnehmer zu entlassen. Eine Kündigung während der Probezeit ist nur dann unwirksam, wenn sie sittenwidrig ist oder gegen den Glauben verstößt.