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Payroll-Services in Luxemburg

Luxemburg hat eine starke Wirtschaft mit wichtigen Branchen in den Bereichen Finanzen, Technologie und Logistik. Aufgrund spezieller Arbeitsgesetze und Steuervorschriften müssen Arbeitgeber in Luxemburg die lokalen Anforderungen an die Lohn- und Gehaltsabrechnung erfüllen, einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen, Arbeitsverträgen und Steuerpflichten. Das Verständnis dieser Regelungen ist entscheidend für reibungslose Payroll-Abläufe und rechtliche Compliance.

Payroll-Aufschlüsselung in Luxemburg

Arbeitgeber in Luxemburg müssen die nationalen Vorschriften zu Löhnen, Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen einhalten. Nachfolgend eine Übersicht über die wichtigsten Bestandteile der Payroll:

Mindestlohn und Arbeitszeit

  • Mindestlohn: Der Mindestlohn in Luxemburg beträgt 2.570,93 € pro Monat für ungelernte Arbeitnehmer:innen und 3.085,12 € pro Monat für gelernte Arbeitnehmer:innen.
  • Auszahlungsrhythmus: Gehälter werden in der Regel monatlich ausgezahlt.
  • Standardarbeitszeit: Die normale Arbeitswoche in Luxemburg umfasst 40 Stunden, typischerweise verteilt auf fünf Tage.
  • Überstunden: Mitarbeiter:innen haben Anspruch auf zusätzliche Vergütung für Überstunden. Diese wird mit 140 % des regulären Lohns für Mehrstunden und 150 % für Arbeit an Feiertagen berechnet.

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

  • Einkommensteuer: Luxemburg hat ein progressives Einkommensteuersystem mit Sätzen von 0 % bis 42 % je nach Einkommenshöhe.
  • Arbeitgeberbeiträge:
    • Sozialversicherung: Etwa 12,98 % des Bruttogehalts.
  • Arbeitnehmer:innenbeiträge:
    • Sozialversicherung: Etwa 12,45 % des Bruttogehalts.
  • Körperschaftsteuer: Der Körperschaftsteuersatz in Luxemburg beträgt 24,94 %, einschließlich der kommunalen Gewerbesteuer und des Solidaritätszuschlags.
  • Steuererklärung: Arbeitgeber müssen Lohnsteuer und Abgaben regelmäßig bei den luxemburgischen Steuerbehörden melden.

Payroll-Compliance in Luxemburg

  • Arbeitsverträge müssen schriftlich vorliegen und Angaben zu Gehalt, Arbeitszeit und Tätigkeitsbeschreibung enthalten.
  • Payroll-Abzüge : Arbeitgeber müssen korrekte Abzüge für Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer vornehmen.
  • Arbeitgeber müssen über Änderungen im luxemburgischen Arbeitsrecht und in den Steuervorschriften informiert bleiben, um Strafen zu vermeiden.

Payroll in Luxemburg mit Remote verwalten

Die Verwaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnung in Luxemburg erfordert sorgfältige Beachtung von Steuervorschriften, Arbeitsrecht und Anforderungen an die Sozialversicherung. Arbeitgeber müssen über Steuersätze, Lohnvorschriften und Meldefristen informiert bleiben, um reibungslose Lohn- und Gehaltsabrechnungen sicherzustellen und Strafen zu vermeiden.

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