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Freistellungsarten in Ecuador

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Bezahlter Urlaub

Beschäftigte haben Anspruch auf 15 Tage ununterbrochenen Jahresurlaub, wobei auch die Wochenende mitgezählt werden (d. h. 11 Arbeitstage + 4 Wochenendtage).

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Gesetzliche Feiertage

Beschäftigte müssen per Gesetz an den 12 Feiertagen im Jahr freinehmen. Wenn es die Art der Arbeit oder der Arbeitsvertrag erforderlich machen, dass an einem Feiertag gearbeitet wird, muss der Arbeitgeber dies durch einen freien Arbeitstag ausgleichen. Die Bezahlung von Feiertagsarbeit ist Vereinbarungssache zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer:innen und sollte im Voraus ausgehandelt werden.

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Krankenurlaub

Bis zu 2 Monaten bei 50 % des Gehalts

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Mutterschaftsurlaub

Werdende Mütter haben Anspruch auf 12 Wochen voll bezahlten Mutterschaftsurlaub, wovon der Arbeitgeber 25 % der Lohnfortzahlung übernimmt und die Sozialversicherung den Rest.

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Vaterschaftsurlaub/Elternzeit

Der Arbeitgeber muss dem erwerbstätigen Vater einen bezahlten Elternurlaub von 10 Tagen bei der natürlichen Geburt eines Kindes, 15 Tagen bei Mehrlingsgeburten oder Geburten per Kaiserschnitt und 23 Tagen bei Frühgeburten oder bei besonderen Bedürfnissen des Neugeborenen gewähren.

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Bildungsurlaub

Beschäftigte, die nach mehr als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit ein Stipendium für ein Auslandsstudium erhalten, haben Anspruch auf ein ganzes Jahr Freistellung unter Fortzahlung des Gehalts für 6 Monate, sofern das Stipendium in einem Bereich angesiedelt ist, der mit ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängt.

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Sonderurlaub

- Trauerurlaub: Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf 1 Tag bezahlten Urlaub für den Tod eines Verwandten ersten oder zweiten Grades. - Freistellung bei Krankenhausaufenthalt: Eltern haben Anspruch auf 25 Tage Urlaub, wenn ein Kind im Krankenhaus stationär behandelt wird. - Adoption: Adoptiveltern haben Anspruch auf 15 Tage Urlaub ab dem Tag der Übergabe des Kindes in ihre Obhut.